Handelsregisteramt als Registerhai?
Rechtsanwalt Martin Steiger | 6. Februar 2012 — «Bestimmt haben auch Sie kürzlich im Internet ein Unternehmen gesucht und dessen Website respektive E-Mail-Adresse gar nicht …
«Bestimmt haben auch Sie kürzlich im Internet ein Unternehmen gesucht und dessen Website respektive E-Mail-Adresse gar nicht oder nur sehr umständlich gefunden? Das muss nicht sein!»
So beginnt ein Brief an Unternehmen, die im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen sind. Als Lösung wird eine «neue innovative Dienstleistung» namens «webLink» angeboten: Für «lediglich» 100 Franken im Jahr kann man seinen Handelsregistereintrag um seine E-Mail- oder Website-Adresse ergänzen lassen; pro Jahr ist eine Aktualisierung «sogar kostenlos» inbegriffen (PDF).
Was auf den ersten Blick wie der Abzockversuch eines Registerhais wirkt, stammt tatsächlich vom Handelsregisteramt des Kantons Zürich und wird mindestens seit Anfang 2007 unter dem wenig vertrauenserweckenden Domainnamen testfirma.ch angeboten. Ob es wirklich Unternehmen gibt, die bereit sind, dafür 100 Franken pro Jahr zu bezahlen?
Das Anmeldeverfahren erfüllt gängige Vorurteile gegenüber Beamten in ihren Amtsstuben: Wer «webLink» nutzen möchte, muss von Hand einen schriftlichen «Antrag zur Benützung der Internet-Dienstleistung Weblink des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich» vollständig ausfüllen (PDF), rechtsgültig unterzeichnen und per Briefpost (!) einsenden. Mit der Unterzeichnung unterwirft sich der Antragsteller umfassenden und sehr einseitig formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, PDF). Akzeptiert das Handelsregisteramt den Antrag, muss die Jahresgebühr von 100 Franken – ob inklusive oder exklusive Mehr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Februar 2012 auf http://www.steigerlegal.ch.
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beobachter.ch, die Internetplattform des Beobachters, der Schweizer Konsumenten- und Beratungsinstitution
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