Zündel-Verteidigerin unter Verdacht der Volksverhetzung
am 07.11.2005 von http://www.ra-blog.de
Wie die Tagesschau berichtet, wird gegen Rechtsanwältin Sylvia Stolz, die Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel, wegen Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt. Grund für diese Ermittlungen ist ihre Verteidigungsschrift im Zündel-Prozess, welche von dem Rechtsextremisten und mit Berufsverbot belegten ehemaligen Anwalt Horst Mahler seit 21. Oktober an verschiedene Personen verschickt, auf seiner Homepage veröffentlicht und über bekannte Nazi-Webseiten verbreitet wird. Mahler steht im Verdacht, trotz Berufsverbots an der Verteidigung mitzuwirken.
Die Verteidigerin Stolz fordert eine Einstellung des Verfahrens. Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB käme nicht in Frage, da dies keine Rechtsnorm, sondern eine “Anordnung einer dem Deutschen Reich feindlichen Fremdmacht” darstelle. In der Verteidigungsschrift heißt es weiter, das Deutsche Reich bestehe weiter, solle aber durch “das Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland - von den Reichsbürgern unbemerkt - zerstört und in eine talmudische Sklaverei” geführt werden. Die durch § 130 StGB “geschützte Propagandalüge” sei eines der “größten Kriegsverbrechen der Menschheitsgeschichte. Es wird einst mit Wucht auf die Täter zurückfallen.”
Bei der Jurastudentin hat sich ein freundlicher Kommentator bereit gefunden, die Verteidigerin bei der Anwaltskammer zu melden.
Mehr dazu auch im Lawblog.
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