Zündel-Prozess: Verteidigung zitiert aus Hitlers Mein Kampf
am 10.02.2007 von http://www.strafblog.de
Im Mannheimer Prozess gegen den Holocaust-Leugner und Nazipropangandisten Ernst Zündel hat die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Nachdem im vergangenen Jahr die Rechtanwältin Sylvia Stolz wegen ihres rechtsradikalen und von mehreren Gerichten als strafwürdig angesehenen Verteidigungsverhaltens vom Verfahren ausgeschlossen worden war, hat der neue Hauptverteidiger Jürgen Rieger laut rp-online in dieselbe Kerbe geschlagen und in seinem Plädoyer bestritten, dass es den Holocaust gegeben habe. Co-Verteidiger Ludwig Bock habe aus Hitlers Mein Kampf und aus den Rassegesetzen der Nazis zitiert, heißt es. Er warf dem Gericht vor, den Prozess mit dem Offenkundigkeitsprinzip niederzuknüppeln und sich einer wissenschaftlichen Analyse des Holocausts zu verschließen. Die Staatsanwaltschaft habe Zündel persönlich diffamiert, indem sie ihn als Rattenfänger bezeichnete und sich damit selbst strafbar gemacht.
Zündel war im Jahr 2005 aus Kanada nach Deutschland abgeschoben worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zündel soll unter anderem über 12 Germania-Rundbriefe und über die zundelsite im Internet rechtsradikales und antisemitisches Gedankengut verbreitet haben. Die Ermordung vonMillionen Juden in Konzentrationslagern hatte er als Geschichtsfälschung bezeichnet.
Ein überwiegend rechtsradikal eingestelltes Publikum hatte den Prozess verfolgt und wiederholt seine Solidarität mit Zündel und seiner Gesinnungs-Verteidigung bekundet.
Autor: RA Rainer Pohlen
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