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Zündel-Prozess und § 26 BRAO

am 07.04.2006 von http://www.ra-blog.de

Eine Anwältin erklärt einem Richter, er verkörpere eine Fremdherrschaft über das deutsche Volk, sie dagegen stelle sich “hier vor das deutsche Reich”. Während sie von der Polizei aus dem Saal entfernt wird, winkt sie und ruft “Das deutsche Volk erhebt sich”.
Um zur Anwaltschaft zugelassen zu werden, muss man einen Eid leisten (§ 26 Bundesrechtsanwaltsordnung)):
“Ich schwöre (…), die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, (…)”
Fällt da abgesehen von der Pflichterfüllung irgendjemandem was auf?

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