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Zündel-Prozess: Ein Holocaust-Leugner kommt selten allein

am 11.02.2007 von http://www.ra-blog.de

Im Prozess gegen Holocaust-Leugner Ernst Zündel wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener mittels Internetseiten und anderer Schriften wird am 15. Februar ein Urteil erwartet.
Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits Ende Januar wegen Volksverhetzung in mindestens 14 nachgewiesenen Fällen eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert hatte, zieht sich das Plädoyer der Verteidigung über mehrere Verhandlungstage.
Der fünfköpfige rechtsextreme Verteidigerstab hat die Taktik der im April vergangenen Jahres vom Prozess ausgeschlossenen Verteidigerin Sylvia Stolz fortgeführt und den Prozess mit unsinnigen Anträgen verschleppt.
So hatte der Mannheimer Verteidiger Ludwig Bock als Beweis dafür, dass Zündel kein Antisemit sei, die Vorführung eines Videos beantragt, auf dem sich sein Mandant mit einem Juden unterhält. Um zu beweisen, dass der Holocaust nicht stattgefunden habe, wurde beantragt, die Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad (Iran) oder Hugo Chávez (Venezuela) vorzuladen oder den Prozess solange auszusetzen, bis die Ergebnisse der Teheraner Holocaust-Konferenz vorliegen. Zündels österreichischer Verteidiger Helmut Schaller wollte mit Hilfe eines amerikanischen Physikers beweisen, dass in Ausschwitz keine Spuren von Giftgas gefunden worden seien. Um zu verhindern, dass die Verteidiger - wie zuvor - in ihren Antragsbegründungen rechtsextremes Gedankengut verbreiten und selbst den Holocaust leugnen, mussten sämtliche Anträge schriftlich eingereicht werden, bevor sie mündlich vorgetragen werden durften. Genützt hat das offensichtlich nichts.
Das Gericht hat letztlich die Anträge mit der Begründung abgelehnt, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht - die Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe.
Schaller hat nun auf Freispruch wegen Verbotsirrtums plädiert. Sein Mandant habe nicht gewusst, dass das Leugnen des Holocaust in Deutschland strafbar ist. Mitverteidiger Ludwig Bock zitierte in seinem Plädoyer Passagen aus “Mein Kampf” und den nationalsozialistischen Rassegesetzen. Er warf dem Gericht vor “den Prozess mit dem Offenkundigkeitsprinzip niederzuknüppeln” statt sich einer wissenschaftlichen Analyse des Holocaust zu stellen.
Nazi-Anwalt und NPD-Größe Jürgen Rieger bestritt in seinem Plädoyer den Massenmord und die Zahl der während des Holocaust getöteten Juden. Damit, so auch der vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen, hat er sich ebenfalls wegen volksverhetzender Äußerungen in Form der Auschwitz-Lüge strafbar gemacht. Und das nicht zum ersten Mal.
Rieger erklärte, Zündels in den USA lebende Ehefrau habe die Website betrieben und Zündel dabei wenig zu sagen gehabt.
Sylvia Stolz soll mittlerweile einen “Hochverratsprozess nach dem Reichsstrafgesetzbuch” gegen den vorsitzenden Richter Ulrich Meinerzhagen planen.
Ob die Bundesrechtsanwaltskammer mittlerweile irgendwelche Sanktionen plant, ist nicht bekannt.
Quellen:
n-tv
Netzeitung
taz 09.02.2007 / 10.02.2007
RP Online
Spiegel Online
Vorher in diesem Blog:
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sylvia S.
Zündel-Prozess: Beschwerde erfolglos
DBDDHKP
Zündel-Prozess und § 26 BRAO
Rechtsanwältin Stolz aus Gericht getragen
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Zündel-Prozess: Schlimmer geht immer
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