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Zu viele Betriebsfeiern

am 01.03.2006 von http://www.meisen.info

Führt ein Arbeitgeber pro Kalenderjahr mehr als zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten durch, so wendet er seinen Arbeitnehmern nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ab der …

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