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ZU VIEL STROM

am 31.12.2005 von http://www.lawblog.de

Eine “eheähnliche Gemeinschaft” ist bei der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Behörden machen gerne Hausbesuche, um das zu überprüfen. Sie leisten aber auch ansonsten Detektivarbeit. So ergibt sich zum Beispiel aus einem Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, dass die ARGE sich beim Stromlieferanten erkundigt hat:
Auch die Feststellung der Ag, der auf ihre Nachfrage beim Versorgungsunternehmen angegebene monatliche Stromverbrauch entspreche einem 3-Personen-Haushalt, weist auf einen ständigen Lebensaufenthalt mit entsprechendem Verbrauchsbedarf des I. in der Wohnung der Ast hin.
Im entschiedenen Fall hat der vermeintliche Lebenspartner …

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