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Zu viel GEZahlt

am 07.10.2008 von http://log.handakte.de/

Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das VG Münster am Montag einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf.
Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und …

Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

RA Kadelke / Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskrÅ

Urteil: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC

RA Kadelke / Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster hob mit der am Montag bekannt gegebenen und noch nicht rechtskrÅ

Der Büro-PC kostet nicht überall Rundfunkgebühren

JuracityBlog / Müssen für Computer im Büro Rundfunkgebühren gezahlt werden? Diese Frage haben nun zwei Verwaltungsgerichte innerhalb von nur wenigen Tagen vollkommen gegensätzlich beantwortet. So sehen die Richter im bayerischen Ansbach in einem internetfähig…

Verwaltungsgericht Münster kippt GEZ-Gebührenpflicht für internetfähigen PC

Recht Medial / Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster ents…

Verfassungsklage gegen Rundfunkgebühren für Computer

Handakte WebLAWg / Es gibt eine Verfassungsbeschwerde in Rundfunkfragen, die ausnahmsweise nicht ARD und ZDF eingereicht haben. Im Gegenteil wird mit dieser Beschwerde das Gebührenmonopol der öffentlich-rechtlichen Sender angegriffen: Die in Frankfurt ansässige &#…

VG Münster: Keine Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ein Münsteraner Student durfte nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster ents…

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Rainer Langenhan

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