Zu viel Fake in Social Media ? – Rechtslage bei schädigenden und gefälschten Einträgen in Bewertungsportalen

Auch in Deutschland nimmt nicht nur die Zahl, sondern auch die Relevanz von Bewertungsportalen stark zu. Als typisches Phänomen der Sozialen Medien wächst damit auch die Macht der Verbraucher und Kunden, die über entsprechende Funktionalitäten - in einem vorher nicht da gewesenen Ausmaß - die Gelegenheit erhalten, ihrer "Stimme" (sprich der eigenen Meinung über die jeweilige Ware oder Dienstleistung) Ausdruck zu verleihen. Beispiele von Bewertungsportalen: Hotels: Holidaycheck, hotelbewertungen.net, Tripadvisor Arbeitgeber: Kununu, jobvoting Ärzte: Imedo, Docinsider, Topmedic Finanzberater & Banken: WhoFinance, mybankrating Produkte und Dienstleistungen: Ciao!, kennstdueinen, golocal Bücher: Amazon Lehrer: Spickmich Professoren: MeinProf Der Meinung der Konsumenten bezüglich der angebotenen Waren und Dienstleistungen und der Reputation eines Unternehmens im Internet, die nicht zuletzt durch entsprechende Bewertungsportale geprägt wird, kommt im Rahmen der Marken- und Produktwahrnehmung und damit auch bezüglich der Kaufentscheidungen eine erhebliche, perspektivisch weiter wachsende Rolle zu. Wie aktuelle Studien zeigen, ist die Wahrnehmung der eigenen Marke gerade in und über Social Media (immer stärker auch für Arbeitgeber) von steigender Bedeutung. Bewertungsplattformen können als „Stimme der Konsumenten“ im Dschungel der Werbeinformationen also durchaus eine gute Orientierung bieten. Holidaycheck macht im Bereich "Urlaub" vor, welche Relevanz solche Bewertungsportale für Kunden und deren Kaufentscheidungen haben können. Wie einige aufgedeckte Fälle zeigen, bietet gerade die Anonymität im Internet auch zahlreiche Möglichkeiten, Bewertungs- und Kommentarfunktionen zu mißbrauchen. Zum einen, indem Unternehmen ihre eigenen Angebote (z.B. unter einem anderen vorgetäuschten Namen) selbst positiv bewerten und dabei ihre Identität bewußt verschleiern. Zum anderen aber, indem Mitarbeiter und/oder Agenturen damit beauftragt werden, unter dem Deckmantel eines anderen Namens auf der jeweiligen Seite des Wettbewerbers negative Kommentare oder Bewertungen zu hinterlassen. Dieses Problem hat auch die ZDF-Sendung WISO (Videobeitrag "Der getäuschte Urlauber") gestern aufgegriffen und über wachsenden (angeblich 20 – 30 % Fake-Bewertungen) bzw. sogar systematischen Mißbrauch entsprechender Bewertungsportale berichtet. Um diesem relativ naheliegenden - wenn auch nicht immer ordentlich recherc…

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Themen: Praxistipps , Banken , Amazon , Lehrer , Hotels , Reputation , Marketing & Recht , Marketingrecht , Social Media Marketing , Bewertungsportale & Recht , Social Media & Recht , Social Media IM Unternehmen
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 31. Januar 2012 auf http://www.rechtzweinull.de.

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