Zu schnell gefahren? Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” ist in der Post? Tipps zur Reaktion:
Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt, einige weniger, einige öfters:
In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.
Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in
den genannten Fällen meist mit -mehr oder weniger erkennbarem- Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man dann z.B. ankreuzen, ob
der Verstoß zugegeben wird.
In einem einer
Verkehrsordnungswidrigkeit (beginnt ab € 40,- Geldbuße) drohen auch 1-4 in Flensburg und evt. 1-3 Monate Fahrverbot; je nach Verstoß.
Was tun?
Ganz schlecht (z.B.):
mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde darüber telefonisch diskutieren Ausreden formulieren: (Ich musste dringend
zum Flughafen; es war doch noch gelb…“, etc.) Rücksendung des Anhörungsbogens an die Bußgeldbehörde mit dem Text: „Bitte gebt mir keine
Punkte“
Hier gilt der bekannte Grundsatz: “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold”
Grundsätzlich hat jeder Betroffene in einem (Verkehrs-)ordnungswidrigkeitsverfahren oder auch Beschuldigte in einem
(Verkehrs-)Strafverfahren das Recht, zu schweigen.
Solange man den Inhalt der Ermittlungsakte und somit die Ermittlungsergebnisse nicht kennt, sollte jedoch dem Schweigen dem Vorzug
gegeben werden. Da aber nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht erhält, empfiehlt sich eine Einschaltung eines fachlich spezialisierten
Rechtsanwalts, so das…
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