Zu schissig
am 09.08.2006 von RA-Blog
Einer Mandantin, die aufgrund einer baulich bedingten Unzulänglichkeit ihrer Wohnung in eine Ersatzwohnung ziehen muss, wurden einige Wohnungen zur Auswahl angeboten, von denen bisher nur eine einigermaßen passt. Allerdings hat diese für die Mandantin einen Haken: Die liegt im Erdgeschoss. Da sei sie zu schissig für, meinte sie.
Dann wird sie wahrscheinlich nie ein eigenes Haus haben können. Die sind meistens ohne Erdgeschoss nicht erhältlich.
Wie eine Wohnungsübergabe nicht funktioniert
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Sind denn hier alle bekloppt?
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Nicht bemerkt
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Professionell vermessen
LawBlog / Vermieter und Mieter streiten sich um das beliebteste Thema. Die Betriebskosten. Meine Mandantin bemängelte vor allem den Abrechnungsmaßstab. Ihre Wohnung kam ihr weit kleiner vor als angegeben. Das nahmen sich die Vermieter zu Herzen. In der neuen…
Roland Rechtsschutz kündigt
RA-Blog / Nachdem ich in einer Mietsache um Kostendeckung gebeten habe, erhält die Mandantin noch bevor eine Kostenzusage hier eingeht, von der Roland die Kündigung des Rechtssschutzversicherungsvertrages. Begründung: Sie sei umgezogen, ohne das der Rechts…
Guten Abend Herr Kollege…
MCNeubert lawblog / “ich rufe an in der Sache ****. Bis jetzt sind wir mit unseren Schriftsätzen, in denen ich von Ihnen nur pauschales Bestreiten höre, ja nicht weiter gekommen. Gibt es denn ein konkretes Vergleichsangebot von Ihrer Mandantin?” “Ne…
