Zu reich für BAföG
am 19.07.2006 von http://www.elbelaw.de/blawg
Wer zu reich ist, bekommt keine Ausbildungsförderung mehr. Da hilft es wenig, wenn ein Student behauptet, er habe das Geld auf seinem Konto nur für die Eltern verwaltet - es gehöre gar nicht ihm. Verwaltungsrichter glaubten die Ausrede jedenfalls nicht. Das Dilemma belegt eine Entscheidung des VG Weimar (Az: 5 K 1544/05 We).
Die Richter verdonnerten einen Elektrotechnikstudenten von der TU Ilmenau dazu, rund 4000 Euro BAföG an das Studentenwerk Erfurt-Ilmenau zurückzuzahlen. Grund: In seinem Antrag aus dem Jahr 1998 hatte er angegeben, lediglich über ein Vermögen von 1700 Mark zu verfügen. Tatsächlich hatte aber seine Mutter weitaus mehr Geld auf seinen Namen angelegt. Der Argumentation des BAföG-Empfängers, er habe das Konto nur verdeckt treuhänderisch geführt und das Geld seiner Mutter zurückgeben sollen, folgte das Gericht nicht: …
LL.B. beendet für Juristen nicht das nach BAföG förderungswürdige Erststudium
ElbeBlawg / Wer während seines Jura-Studiums aufgrund einer einheitlichen Studienordnung zusätzlich den Grad eines „Baccalaureus Legum“ (LL.B.) erwirbt, verliert deshalb nicht den Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsfö…
BAföG trotz Sparbuch
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Sparbuch von der Oma steht einem BAföG nicht zwingend entgegen. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen zwei BAfög-Empfängerinnen Recht gegeben, die sich mit ihrer Klage gegen die Rückforderung von Ausbildungsfö…
Kein Geld, kein Diplom
JURAAA!DE / Ein Professor der Fachhochschule Konstanz verlangte Geld für die Betreuung einer Diplomarbeit. Der Student zeigte ihn an, nun muss der Hochschullehrer 32.400 Euro wegen versuchter Erpressung zahlen. Das Urteil der Vorinstanz wurde bestätigt. beri…
“Haben und Nichthaben”
Erbrechtblog / Zur Frage der Formulierung eines Testamentes hat das Landgericht München eine Entscheidung veröffentlicht. Was bedeutet: “übrige persönliche Habe” ? Das LG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Erblasser Bankguthaben,…
BaföG und die Insolvenz der Eltern
Blickpunkt Recht & Steuern / Auf Antrag des Auszubildenden oder seiner Eltern kann über die allgemeinen Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige H…
Gemeinsames Konto ist nicht automatisch Beleg für eine Bedarfsgemeinschaft
Recht und Alltag / Die Führung eines gemeinsamen Kontos ist kein ausreichendes Indiz für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft. Das entschied in einem vor kurzen veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 282/07 ER) der 7. Senat des Hessischen Landessozial…
Kein Schadensersatz bei falscher Online-Überweisung
Handakte WebLAWg / Das Zeitalter der neuen Medien hat auch im Bankenbereich mit der Möglichkeit des Online-Bankings einige Vorteile gebracht. So muss man um Überweisungen zu tätigen nicht mehr den Weg zur Bank auf sich nehmen und auch der Kontostand kann bequem von…
» Gerichtsurteil zum Bafög: Geld falsch geparkt - UniSPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Wer zu reich ist, bekommt keine Ausbildungsförderung mehr. Da hilft es wenig, wenn ein Student behauptet, er habe das Geld auf seinem Konto nur für die Eltern verwaltet - es gehöre gar nicht ihm. Verwaltungsrichter glaubten…
