Zu niedrige Portopreise

Die Firma First Mail Düsseldorf GmbH ist aufgrund einer sofort vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur verpflichtet, ihre zu niedrigen Preise im Sinne eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs nach oben hin anzupassen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster bestätigte nun eine entsprechende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.

Die Firma Frist Mail, eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Post, erbringt mit dieser und weiteren Wettbewerbern in Düsseldorf, im Ruhrgebiet und in Teilen von Berlin Postdienstleistungen. Mit Bescheid vom 14. Juni 2011 forderte die Bundesnetzagentur die Firma auf, für im Einzelnen beschriebene Postdienstleistungen bestimmte Entgelte nicht zu unterschreiten bzw. die von der Deutschen Post geforderten Entgelte nicht zu unterschreiten. Zur Begründung wies die Bundesnetzagentur unter anderem darauf hin, die Entgelte der Firma First Mail enthielten Abschläge, die die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen auf dem Markt für Postdienstleistungen in missbräuchlicher Weise beeinträchtigten.

Gegen diese kraft Gesetzes sofort vollziehbare Anpassungsaufforderung erhob die Firma First Mail Klage beim Verwaltungsgericht Köln und beantragte dort zugleich, die aufschiebende Wirkung dieser Klage anzuordnen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte diesen Antrag ab.

Die dagegen von der Firma First Mail erhobene Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit dem eingangs erwähnten Beschluss als unbegründet zurückgewiesen: Nach der in diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur möglichen summarischen Prüfung sei davon auszugehen, dass die von der Firma First Mail geforderten Entgelte den normativen postrechtlichen Entgeltgrundsätzen nicht entsprächen, sich insbesondere nicht an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung orientierten. Ob es sich insoweit um eine sog. “gezielte Kampfpreisunterbietung” handele, könne offen bleiben. Jedenfalls sei das Entgeltverhalten der Firma First Mail mit ihren unter den Entgelten der Muttergesellschaft liegenden Entgelten für vergleichbare Postdienstleistungen missbräuchlich. Die Unterschreitung der Entgelte der Muttergesellschaft diene offenbar dazu, mit niedrigeren Preisen zu…

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Themen: Berlin , Westfalen , Porto , Bundesnetzagentur , Postdienste

Erschienen 22. November 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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