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Zu klein für den Knast: Bewährung mit 1,55 Meter und 45 Kilo

am 27.05.2006 von http://www.strafblog.de

Ein Sexualstraftäter aus dem US-Bundesstaat Nebraska muss nach dem Urteil einer Richterin trotz Schuldspruchs nicht in den Knast, weil er zu klein ist. Das berichtet die RHEINISCHE POST in ihrer Online-Ausgabe. Die Richterin vertrat in der Urteilsbegründung die aus meiner Sicht sicher nicht abwegige Auffassung, der nur 1,55 Meter große und 45 Kilo leichte Angeklagte könne die Haft wegen zu erwartender Angriffe von Mithäftlingen möglicherweise nicht überleben. Deshalb ordnete sie nur eine Bewährungsstrafe unter Aufsicht an. Richard Thompson hatte den sexuellen Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens in zwei Fällen gestanden. Staatsanwaltschaft und die Gefängnisverwaltung von Nebraska sehen das anscheinend anders. Hierzu die Zeitung:

Die Anklage protestierte gegen die Entscheidung und kündigte Berufung an. Es ist mir egal, und wenn er nur drei Fuß (rund 90 Zentimeter) groß ist, sagte Staatsanwaltschaft Jon Bruning. Wenn man in diesem Staat Kinder missbraucht, dann muss man den Preis zahlen. (...) Diese Richterin hat einen Fehler gemacht. Ein Sprecher der Gefängnisverwaltung in Nebraska sagte, dass Sexualstraftäter bisweilen von anderen Häftlingen angegriffen würden. Kleine Gefängnisinsassen seien aber nicht mehr gefährdet als andere. Häftlinge könnten zudem Schutzhaft beantragen, wenn sie sich bedroht fühlten.

Na klar doch, ist ja bekannt, dass es in den USA weder Missbrauch von Gefangenen noch gewaltsame Übergriffe auf diese gibt. Und der Antrag auf Schutzhaft setzt wohl voraus, dass erst einmal eine Bedrohungslage entstanden ist. Dann kann´s aber schon zu spät sein. Ich habe vor einiger Zeit darüber berichtet, dass in den USA derzeit ein Prozess gegen mehrere Angeklagte anhängig ist, denen - falls ich mich richtig erinnere - bis zu 40 Morde an Mithäftlingen vorgeworfen werden.

Autor: RA Rainer Pohlen

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