Zu hohe Handy-Rechnung: Zum Zahlungsanspruch
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 5. Dezember 2011 — Das Amtsgericht Hamburg (14 C 16/11) hat einen Mobilfunkanbieter mit seinen Entgelt-Forderungen abblitzen lassen. Jemand hat …
Das Amtsgericht Hamburg (14 C 16/11) hat einen Mobilfunkanbieter mit seinen Entgelt-Forderungen abblitzen lassen. Jemand hat ein iPhone zusammen mit einer Karte ohne Daten-Flatrate genutzt. Vielmehr sah der Vertrag vor, dass “GPRS by call” genutzt werden sollte, mit folgenden Bedingungen:
Danach beträgt der Tagesnutzungspreis 0,19 €. Je angefangener 10 Kbyte kommen pro 10 Kbyte 0,19 € hinzu. Der marktübliche Preis für GPRS-Verbindungen betrug im Mai/Juni 2010 pro MB 0,19 bis 0,49 €.
Am Ende, man ahnt es schon, standen Forderungen von über 1.000 Euro. Die aber mussten nicht gezahlt werden, denn mit dem AG Hamburg bestand kein vertraglicher Anspruch hinsichtlich der “GPRS-by-call” Verbindungen. Der Grund: Auch wenn es als “by call” beworben wurde, stand zugleich im Vertrag (in Fettdruck), dass die “Einrichtung kostenlos” erfolge. Damit war sicherlich nur ein Werbeeffekt erhofft, nämlich dass die ohnehin zur Verfügung stehende “by call”-Leistung noch als “ohne Einrichtungsgebühren” angepriesen werden sollte. Das aber rächte sich nun, das Gericht dazu:
Die Benutzung des Wortes “Einrichtung” ergibt zumindest die naheliegende Auslegungsvariante, dass die Möglichkeit der Herstellung von GPRS-Verbindungen extra eingerichtet werden muss und nicht ohne weiteres besteht. Die Beklagte aber hat eine solche Einrichtung im Juni 2009 unstreitig nicht beantragt.
Sprich: Der Kunde durfte davon ausgehen, dass die Internetverbindung überhaupt erst noch eingerichtet werden musste. Das ist aber nicht geschehen, also können hier entstehende Kosten auch nicht zu Lasten des Kunden gehen. So kann sich Werbesprache rächen.
Danach geht das Gericht den Weg, den andere Gerichte auch gehen (und der auch richtig ist): Da die Internetverbindungen dennoch nun einmal genutzt wurden, muss der Kunde auch Ersatz leisten. Dies aber nur hinsichtlich der “üblichen Gebühren”, die allerdings nach gerichtlicher Feststellung “0,19 bis 0,49 € pro MB” betragen. Aus den über 1.000 Euro wurden am Ende damit 60 Euro.
Um etwas anderes ging es beim OLG Schleswig (16 U 140/10 – dazu auch unten, LG Münster beachten, das den gleichen Weg geht!): Hier sollte jemand auch 19 cent pro 10kb bezahlen, hatte Handy und Mobilfunkvertrag aber beim gleichen Vertragspartner abgeschlossen. Durch zwei Updates für die Navigationssoftware auf dem Handy entstanden am Ende über 11.000 Euro, die gezahlt werden sollten. Das OLG hat das zurück gewiesen: Der Mobilfunkanbieter habe eine besondere Pflicht, auf Kostenfallen hinzuweisen, wenn Smartphones und Verträge gemeinsam angeboten werden:
Aus den dargelegten Umständen ergab sich im Dauerschuldverhältnis die Pflicht der Klägerin, den Beklagten nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei …
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Dezember 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 5. Dezember 2011 — Das Amtsgericht Hamburg (14 C 16/11) hat einen Mobilfunkanbieter mit seinen Entgelt-Forderungen abblitzen lassen. Jemand hat …
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. Oktober 2011 — Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für d…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 27. September 2011 — OLG Schleswig, Urteil vom 15.9.2011, Az. 16 U 140/10 § 242 BGB Das OLG Schleswig hat entschieden, dass eine Handy-Rechnung …
kanzlei.biz | 29. September 2011 — Eigener Leitsatz: Ein Mobilfunkanbieter muss den Käufer eines Mobiltelefons, welches eine Navigationssoftware enthält und das m…
kLAWtext | 26. September 2011 — Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die …
Rechtslupe | 22. Dezember 2011 — Besteht zwischen den Parteien ein Mobilfunkvertrag, nach dem der Beklagte eine Rechnung in Höhe von 11.498,05 € dafür bezahlen …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. April 2011 — Das Landgericht Münster (06 S 93/10) hat einen durchaus nicht unüblichen Sachverhalt verhandelt und sehr verbraucherfreundlich …
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. April 2011 — Das Landgericht Münster (06 S 93/10) hat einen durchaus nicht unüblichen Sachverhalt verhandelt und sehr verbraucherfreundlich …
Dr. Graf | 28. Oktober 2011 — Rechtsnormen: §§ 242, 611 BGB Mit Urteil vom 15.09.2011 (Az. 16 U 140/10) hat das OLG Schleswig entschieden, dass der Nutzer …
Lichtenrader Notizen | 7. April 2005 — Pressemitteilung des Amtsgerichts München: Die Klägerin im Verfahren vor dem Amtsgericht München - 213 C 19481/04 - , „01058 T…