Zu den Gründen für eine Fristverlängerung
Wir haben uns in einem Rechtsstreit auf die Einrede der Verjährung berufen. Der Gegenseite fällt wohl nichts ein, was sie dagegen vorbringen kann. Es kommt nach Ablauf der Stellungnahmefrist lediglich das Schreiben:
In dem Rechtsstreit
Müller ./. Meyer
10 O 123/09
beantragen wir Fristverlängerung bis zum 31.03.2010.
Einfache und beglaubigte Abschrift anbei
Die Antwort des Gerichts:
Deie Beklagte wird gebeten mitzuteilen, worin die für die antragsgemäße Verlängerung der gesetzten Frist gemäß § 224 II ZPO erforderlichen erheblichen Gründe bestehen.
Gut, dass ist auch eine zumindest kurzfristige Verlängerung. Solange er nicht einen Termin anberaumt wird man sich kaum auf verspäteten Vortrag berufen können.
Da hätte i…
» Vollständiger ArtikelThemen: Zpo , Kanzleialltag , Schriftsatz , Fristverlängerung , Schriftsatz Fristverlängerung
Erschienen 17. März 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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