Zu dumm, zu faul für die Freiheit? (Nachtrag zur City-BKK)

In Deutschland ist erstmals eine Krankenkasse insolvent. Die City-BKK beschäftigt die Medien. Zum 30.6.2011 sollte sie geschlossen werden. Das geschieht jetzt trotz anderslautender Meldungen nur halbherzig – weil die Versicherten einfach nichts tun!

Der Reihe nach:

Mehr Freiheit, mehr Wettbewerb: Das haben alle Politiker, die in den letzten 15 Jahren auf dem Schleudersitz des Gesundheitsministeriums saßen, als Mindestkonsens angesehen. Freiheit bei der Kassenwahl, Wettbewerb der Kassen = Kostensenkung durch niedrigere Beiträge. Von Andrea Fischer (Grüne) bis Daniel Bahr (FDP) ist das nicht nur als Fassade hochgehalten worden. Die öffentlich heillos zerstrittenen Gesundheitspolitiker waren sich hinter den medialen Kulissen immer einig, dass Freiheit und Wettbewerb es besser machen. Der Konsens war angesichts der Außendarstellung immer atemberaubend. Ob sie alle Recht hatten, weiß man nicht. Man kann ja nicht feststellen, wie die Beiträge ohne den Reformzirkus ins Kraut geschossen werden.

Ein paar Versicherte haben von ihrer Freiheit Gebrauch gemacht, viele andere sind aber zufällig irgendwo gelandet – so z.B. bei der City-BKK. Vielleicht waren sie mal in der Betriebskrankenkasse versichert und sind einfach mit fusioniert worden.

Jetzt ist die Kasse pleite und die Versicherten sollen sich eine neue Kasse suchen.

Machen sie aber nicht. Halsstarrig!

Über 49.000 Versicherte tun – gar nichts.

Deshalb gibt es jetzt eine Liquidations-City-BKK, die sich um diese Leute kümmert.

Interessant ist, dass die City-BKK ja allen Mitarbeitern wegen der Schließung gekündigt hat. Die klagen. Bei einer teilweisen Fortführung, wie sie wegen der Unbeweglichkeit der Mitglieder jetzt im Raum steht, nicht mehr ganz ohne Erfolgsaussichten. Die erleichterten Restrukturierungsmöglichkeiten des Insolvenzrechts hat eine Krankenkasse nicht, weil sie im SGB ausgeschlossen wurden. Es gilt „normales“ Arbeitsrecht: Wo Bedarf ist, kann nicht betriebsbedingt gekündigt werden.

Und was ist jetzt mit den Mitgliedern? Man schreibt sie immer wieder an, heißt es in der Presse, aber die reagieren einfach nicht mehr. Kopf in den Sand, nachdem es ja hieß, die fänden sowieso keine Kasse mehr?

An alles hat man gedacht bei der Gesetzgebung. Für Schulden der Kasse, die pleitegeht, haftet ihr Verband. Neue Kasse? Kein Problem – die anderen müssen die Mitglieder aufnehmen. In der Praxis: Leute wurden abgewiesen, mit Formularen überhäuft, weggeekelt. Alles rechtswidrig. Aber verständlich.

Gesetzlich Versicherte gehen bei der ärztlichen Behandlung keinen Vertrag mit dem Arzt ein. Leider: Wenn die City-BKK-Karte abgelaufen ist und ich keine neue Kasse habe – weil ich mich einfach nicht rühre – müssen die Kassen und Verbände flott erst einmal verhandeln, damit die Ärzte nicht die Hand aufhalten und Behandlung für Unversicherte nur gegen Bares anbiet…

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Themen: Krankenkassen , Bahr , Fdp , Arbeitsgericht Berlin , Klagen , City-bkk , Wahlfreiheit
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 1. Juli 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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