Zu doof für Jura?
am 21.04.2008 von http://chrisblog.de
Das sind so die Momente, in denen ich daran zweifle, mein eigenes Tun überhaupt zu verstehen. Bei Alpmann/Schmidt, Die zivilgerichtliche Assessorklausur, heißt es zu dem Fall eines auf mehrere Lebenssachverhalte gestützten einheitlichen Begehrens:
„Die Zulässigkeit der bindenden Eventualstellung ist h.M.“
Mir kam das irgendwie unlogisch vor, also habe ich in einer der genannten Quellen nachgeschlagen, nämlich bei Thomas/Putzo, wo es heißt:
„[…] dem Ger[icht] steht frei, aus welchem Klagegrund es dem Begehren stattgibt […]“
Wenn nun Letzteres wirklich der Beleg für Ersteres ist, dann sollte ich mein Referendariat abbrechen und einsehen, dass ich zu doof dafür bin. Da nun aber der Autor des Skripts von Alpmann/Schmidt ehemaliger Vizepräsident eines Landgerichts ist und obendrein Doktor der Rechte, wird er schon Recht haben. Vielleicht habe ich ja auch nur einen dunklen Moment (um nicht zu sagen: keinen der bei mir so seltenen lichten Momente).
Abgesehen von der Frage, …
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