Zu den Voraussetzungen nachträglicher Sicherungsverwahrung
am 21.01.2006 von http://www.strafblog.de
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20.01.2006 ein Urteil zur nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung verkündet und die Sache unter Aufhebung der Vorentscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (4 StR 222/05).
Der Beschwerdeführer (Bf.) war im November 1992 wegen versuchten Totschlags zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er auf eine ihm nur flüchtig bekannte Frau mit einem Springmesser eingestochen hatte, nachdem diese seine sexuellen Avancen zurückgewiesen hatte. Erst 2 Monate vor der Tat war er nach Teilverbüßung einer Verurteilung wegen Mordes aus der Haft entlassen worden. Das ursprünglich auf 15 Jahre Freiheitsstrafe lautende Urteil des Bezirksgerichts Halle war zuvor auf der Grundlage des Einigungsvertrages in eine zehnjährige Jugendstrafe umgewandelt worden. Der Bf. verbüßte die durch das Landgericht Magdeburg ausgeworfenen Strafe und die Reststrafe aus dem Urteil des Bezirksgerichts Halle bis zum März 2002. Danach verblieb er weiter in der JVA, und zwar zunächst auf Grund von Unterbringungsanordnungen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen (UBG) des Landes Sachsen-Anhalt, und, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz auf die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hatte, seit dem 28. Juli 2004 auf Grund Unterbringungsbefehls des Landgerichts Magdeburg gemäß § 275a Abs. 5 StPO.
Mit Beschluss vom 20.12.2004 ordnete das Landgericht Magdeburg sodann nachträgliche Sicherungsverwahrung an. Es begründete diese Maßnahme mit einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, die sich während der Haft herausgestellt bzw. verfestigt hätte.
Nach Auffassung des BGH reicht diese Begründung jedoch zur nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB nicht aus. Hiernach seien vielmehr nach der Anlassverurteilung erkennbar gewordene neue Tatsachen zu fordern, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen. Die bloße Feststellung einer dissozialen Persönlichkeitsstörung genüge nicht; vielmehr müsse die Entscheidung auch konkrete Anknüpfungstatsachen nennen, z.B. Verhaltensauffälligkeiten während des bisherigen Strafvollzuges, die zu einer solchen Wertung geführt haben. Hierauf habe das Landgericht seine Entscheidung jedoch nicht ausdrücklich gestützt. Deshalb müsse die Sache neu verhandelt werden.
Den Unterbringungsbefehl gegen den Bf. hat der BGH nicht aufgehoben.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
Nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei neuen, nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen
Recht und Gesetz / Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung Das Landgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20. Dezember 2004 gegen den Beschwerdeführer gemäß § 66 b Abs. 2 StGB nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet. Dieser war …
Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
Handakte WebLAWg / Die heutige Entscheidung des 1. Strafsenats ist die erste des BGH, die zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 1 StGB ergeht. Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist erst am 29. Juli 2004 in Kra…
/ …
Nachträgliche Sicherungsverwahrung
Handakte WebLAWg / Der 2. Strafsenat des BGH hat eine Entscheidung des LG Wiesbaden, mit der es die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen bereits früher rechtskräftig verurteilten Sexualstraftäter abgelehnt hatte, auf die Revision der Staatsa…
BGH: Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nur unter engsten Voraussetzungen
Jurabilis / Der nachträglichen Anordnung einer Sicherheitsverwahrung sind enge Grenzen gesetzt. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 25.11.2005 (Az.: 2 StR 272/05). Voraussetzung für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung seien nach der …
BGH hebt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der BGH hat am 25.11.2005 zur nachträglichen Sicherungsverwahrung u.a. ausgeführt: § 66 b Abs. 1 und 2 StGB setzt ausdrücklich voraus, dass nach einer Verurteilung wegen einer der dort angeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe vor Ende d…
Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben
Handakte WebLAWg / Das Landgericht Gera hat mit Urteil vom 4. Februar 2005 gegen den Beschwerdeführer nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet. Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Revision. Der Beschwerdeführer hat bis zum 28. September 20…
Bayerische Bundesratsinitiative zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
strafblog / Wie Agence France-Presse (AFP) heute mitteilte, will Bayern eine Bundesratsinitiative einleiten, um die Möglichkeiten der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung zu verschärfen. Landesjustizministerin Merk wolle erreichen, dass die nacht…
Landgericht Magdeburg entscheidet über nachträgliche Sicherungsverwahrung
Mord ist mein Beruf / Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg findet zur Zeit eine Verhandlung statt, bei der es um die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung geht. Die 1. Kammer hatte vor einiger Zeit zuungunsten des 1984 wegen Mordes und 1992 w…
BGH nochmals zur Sicherungsverwahrung
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die nachträgliche Anordnung der Unterbringung eines 49-jährigen wegen vielfachen Kindesmissbrauchs verurteilten Mannes in der Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Dresden aufgehoben. T…
Verfassungsbeschwerde gegen Unterbringungsbefehl im Zusammenhang mit der Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung erfolgreich
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Beschwerdeführer wurde wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch eines Kindes vom Landgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenh…
Sicherungsverwahrung im Fall Maria aus Haldensleben
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der Mörder der zur Tatzeit sieben Jahre alten Maria aus Haldensleben in Sachsen-Anhalt ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Magdeburg am Freitag die anschließende Sicherungsverwahrung für den 49 Jahre alten Ma…
