Falsche Angaben zum Zigarettenkonsum führen zur Leistungsfreiheit der Lebensversicherung
JuracityBlog | 4. Januar 2007 — Das entschied das Landgericht Coburg mit Urteil vom 18.10.2006 - Aktenzeichen 11 O 220/06 - und wies die Klage des Sohnes sei…
Der paffende Marlboro-Man als Inbegriff von Freiheit und romantischen Abenteuern? Wer heute noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Rauchen führt in der Regel in den Tod - mittlerweile nachzulesen auf jeder Zigarettenpackung. Der trotzdem seine Gesundheit ruinierende Glimmstängelkonsument muss sich daher nicht wundern, wenn die Allgemeinheit die Kosten seiner Last nicht länger tragen will. So gewährt beispielsweise die Versicherungsbranche für Raucher Versicherungsschutz nur mit Aufschlag. Und dies auch nur dann, falls der Versicherungsnehmer freimütig seinen Tabakkonsum einräumt. Denn ansonsten geht er im Versicherungsfall unter Umständen gänzlich leer aus.
Davon zeugt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 18.10.2006 (Az.: 11 O 220/06; rechtskräftig). Der Sohn einer an Lungenkrebs gestorbenen Raucherin beanspruchte von einem Lebensversicherer die Versicherungssumme von ca. 26.000 €. Das Gericht wies die Klage ab. Die Verstorbene habe nämlich die Assekuranz über ihren Nikotingenuss bewusst hinters Licht geführt und sich so einen günstigeren Tarif erschlichen.
Ende 2003 schloss die Mutter des späteren Klägers bei der Beklagten eine Lebensversicherung nach dem Tarif “Nichtraucher” ab. Denn die im Antragsformular gestellte Frage nach Tabakkonsum in den letzten zwei Jahren hatte sie verneint. Als Bezugsberechtigten benannte die Frau ihren Filius. Ein halbes Jahr später diagnostizierte man bei ihr ein Bronchialkarzinom. Anfang des Jahres 2005 verstarb sie. Daraufhin verlangte der Sohn von dem Versicherer die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme von etwa 26.000 €. Die Versicherung leitete Recherchen ein und fand heraus, dass die Tote bis zur Diagnose des Lungenkrebses jahrelang geraucht hatte. Darauf foc…
» Vollständiger ArtikelErschienen 28. Dezember 2006 auf http://info.folkertjanke.de.
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