Zu den Behandlungskosten eines erkrankten Hund als eine außergewöhnliche Belastung
am 05.01.2007 von Recht und Alltag
Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 5.12.2006 (Az.: 6 K 2079/06) hat sich das Finanzgericht – FG – Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob die tierärztliche Behandlung eines an Diabetes erkranken Hundes zu steuerlich berücksichtigungsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen kann.
Die Klägerin leidet seit längerer Zeit an einer Erkrankung der Wirbelsäule und beider Knie; ihr Grad der Behinderung beträgt 30%. In der Einkommensteuererklärung für 2005 machte die Klägerin außergewöhnliche Belastungen von insgesamt 5.082 € geltend. In diesem Betrag sind Aufwendungen in Höhe von 2.807 € für die tierärztliche Behandlung des Hundes der Klägerin enthalten. Das wurde damit erläutert, dass wegen der Erkrankung der Klägerin eine Bewegungstherapie aus medizinischer Sicht notwendig gewesen sei. Deswegen habe der behandelnde Arzt die Anschaffung eines Hundes angeraten. Diese Anschaffung und der therapeutische Einsatz des Hundes seien der Anschaffung eines Hilfsmittels und dessen Verwendung gleichzusetzen. Die tierärztliche Behandlung sei auf die Zuckererkrankung des neunjährigen Hundes zurückzuführen. Im Falle des Todes des Hundes müsse bei der Klägerin mit einer erheblichen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes gerechnet werden.
Nachdem das Finanzamt die Tierarztkosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt hatte und auch das Einspruchsverfahren erfolglos geblieben war, erhob die Klägerin Klage vor dem FG Rheinland-Pfalz. Ihre Klage begründete sie u. a. damit, der Arzt habe die Anschaffung eines Hundes empfohlen, da ihre physischen Probleme großenteils psychischer Natur seien. Mit dem Bewegungsdrang des Hundes könnten ihre physischen Probleme gelindert und durch die permanente Verbundenheit mit der Bezugsperson könnte auch ihre psychische Belastung abgebaut werden. Tatsächlich habe sich der Gesundheitszustand in der Folgezeit dadurch gebessert, …
Hund mit Diabetes keine außergewöhnliche Belastung
Lichtenrader Notizen / Pressemeldung: Behandlungskosten für einen an Diabetes erkrankten Hund keine außergewöhnliche Belastung Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 5. Dezember 2006 (Az.: 6 K 2079/06) hat sich das Finanzgericht – FG – Rheinland-Pfalz zu der Frag…
Hund mit Diabetis keine außergewöhnliche Belastung
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FG Rheinland-Pfalz: Behandlungskosten für einen an Diabetes erkrankten Hund keine außergewöhnliche Belastung
STEUERRECHT / “Mit Urteil zur Einkommensteuer 2005 vom 5. Dezember 2006 (Az.: 6 K 2079/06) hat sich das Finanzgericht – FG – Rheinland-Pfalz zu der Frage geäußert, ob die tierärztliche Behandlung eines an Diabetes erkranken Hundes zu steue…
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