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Zu den Auswirkungen, wenn ein Versicherungsnehmer bei der Beanspruchung von Kaskoschutz zurückliegende Fahrzeugaufbrüche verschweigt

am 11.05.2006 von Recht und Alltag

Das Auto wird geklaut und die Kaskoversicherung springt nicht ein! Diese doppelte Misere riskiert der Versicherte, der die Fragen der Assekuranz unrichtig oder unvollständig beantwortet. Hierzu zählt beispielsweise auch das Interesse des Versicherers an etwaigen früheren Diebstahlsfällen. Nachlässigkeiten und Ungenauigkeiten in diesem Bereich können dazu führen, dass die Kaskoversicherung den Versicherungsschutz versagen darf.
Beim Landgericht Coburg wurde jetzt der schludrige Umgang mit der Wahrheit einem seines Gefährts beraubten Versicherten zum Verhängnis. Das Gericht - und später auch das Oberlandesgericht Bamberg - wiesen seine Klage gegen den Kaskoversicherer auf Zahlung von ca. 39.000 € ab. Der (erneut) Bestohlene hatte verschwiegen, dass er in den letzten Jahren schon öfter Opfer von Kfz-Diebstählen gewesen war.
Der Porsche Carrera 911 war weg. Am helllichten Tag gestohlen - und die Autoknacker waren mit dem Boliden über alle Berge. Der geschockte Wagenbesitzer (und spätere Kläger) meldete den Diebstahl sofort der Kaskoversicherung. In dem Anzeigeformular bejahte er zwar die Frage, ob ihm schon einmal ein Fahrzeug entwendet worden war. Der Exporschefahrer gab aber nur einen Vorfall aus dem Jahr 2001 an. Die anderen vier Kfz-Aufbrüche im Zeitraum 1996 - 1999 unterschlug er. Freilich nutzte ihm das nichts. Denn der Versicherer fand die Wahrheit heraus und lehnte die Kaskoregulierung in Höhe des Zeitwertes des geklauten Flitzers ab. Auf dem Formular habe der Platz nicht ausgereicht, um alle Diebstähle zu erwähnen, verteidigte sich der Versicherte.
Es half ihm nicht. Das Landgericht (LG) Coburg mit Urteil vom 28.9.2005 …

Zum Ausschluss des Kaskoversicherungsschutzes für bestimmte außereuropäische Regionen

Recht und Alltag / Nicht nur der langersehnte Traumurlaub in Anatolien barg für die spätere Klägerin und ihre Familie eine böse Überraschung. Ihr zuverlässiger Mercedes Benz war bei einem Verkehrsunfall erheblich lädiert worden. Mühevoll wieder in Deutschland a…

Einstandspflicht des Kaskoversicherung auch ohne Zeugen

Recht und Alltag / Gut für den Rehbock, schlecht für den Autobesitzer: Zum Schaden des Fahrzeugs wird der Zusammenstoß zwischen Tier und Maschine verhindert. Wer dann eine schnelle Regulierung der Schäden durch den Kaskoversicherer erwartet, könnte den nächsten S…

Versicherungsrecht: Einstandspflicht des Haft- und Kaskoversicherers, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen in der Schadensanzeige unbeantwortet lässt

Recht und Alltag / Ehrlichkeit ist oberstes Prinzip im Versicherungsrecht. Eine Lüge und der Versicherungsschutz ist meistens dahin - und oft auch viel Geld. Anders kann es aber sein, wenn der Versicherte Fragen in einer Schadensanzeige offen lässt. Dies muss dann ni…

Zum Nachweis eines Diebstahls gegenüber dem Kaskoversicherer

Recht und Alltag / Das Opfer von Langfingern soll neben dem unfreiwilligen Verlust von manchmal lieb gewonnenen Dingen nicht zusätzlich schikaniert werden. So muss es der Kaskoversicherung den - in aller Regel heimlich - begangenen Diebstahl nicht detailliert beweisen…

Zum Anspruch auf Kaskoentschädigung, wenn der Fahrzeugbesitzer einem Betrüger aufsitzt

Recht und Alltag / Der Kläger bot über das Internet seinen knapp ein Jahr alten VW Golf 2,0 TDI zum Kauf an. Hierauf meldete sich ein Herr, mit dem er schnell handelseinig wurde. Bei der anschließenden Probefahrt fuhr der Golfbesitzer vereinbarungsgemäß mit dem vo…

Zur Eintrittspflicht eines Kaskoversicherers, wenn ein Autodieb den Pkw des Versicherten beschädigt

Recht und Alltag / Absoluten Schutz vor Langfingern gibt es nicht. Man kann auf seine Sachen noch so gut aufpassen, ein geschickter Spitzbube findet immer einen Weg, an diese zu kommen. So ist es für ihn ein Leichtes, sich beispielsweise bei großem Gedränge einen fr…

Autoschlüssel in Jackentasche nicht grob fahrlässig

JuracityBlog / So hatte das Landgericht Coburg mit dem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 18.08.2006- Aktenzeichen 22 O 98/06 - über die Klage einer Autobesitzerin gegen ihre Kaskoversicherung zu entscheiden, deren Wagen während eines Konzertbesuches ges…

Vorschäden am gestohlenen Auto nicht verschweigen

Recht und Alltag / Wer nach dem Diebstahl seines Autos der Versicherung Vorschäden am Fahrzeug verschweigt, verliert fast immer den Versicherungsschutz. Das berichtet die Fachzeitschrift “Recht und Schaden” (Ausgabe 1/2006). Das Magazin beruft sich dabei a…

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Der Autor und sein Blog

RA Folkert Janke

In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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