Zu den Anforderung einer Kürzung der Mietkostenerstattung

Ein Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf Übernahme unangemessen hoher Kosten für Unterkunft und Heizung, solange er nicht wirksam aufgefordert worden ist, binnen sechs Monaten die Kosten z.B. durch Umzug oder Untervermietung zu senken. Staffelt der Leistungsträger die Angemessenheit der Wohnkosten nach dem Alter der Häuser, muss er dem Arbeitslosen in der Kostensenkungsaufforderung konkret mitteilen, für Wohnungen welchen Baujahres welche Kosten als angemessen erachtet werden. So das Sozialgericht (SG) Dortmund in seinem Urteil vom 11.07.2006 (Az.: S 33 AS 375/05).

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines ledigen Langzeitarbeitslosen aus Warstein, der eine 50 qm-Wohnung mit einer Kaltmiete von 285,- Euro monatlich bewohnt. Die Arbeit Hellweg Soest forderte ihn auf, binnen sechs Monaten die Mietkosten auf 170,- Euro zu senken. Nach Fristablauf kürzte die Behörde dem Arbeitslosen die neben dem Regelsatz von 345,- Euro gewährte Mietkostenerstattung auf den für das Baujahr der Wohnung (1996) für angemessen gehaltenen Betrag von 220,- Euro. Außerdem weigerte sie sich, erhöhte Heizkostenvorauszahlungen und eine Nachforderung des Gaslieferanten aus der Jahresabrechnung zu übernehmen.

Zu Unrecht, wie das Sozialgericht Dortmund auf die Klage des Arbeitslosen entschied. Die Arbeit Hellweg habe es versäumt, den Kläger mit der Kostensenkungsaufforderung darüber zu informieren, welche Mietkosten in den jeweiligen Baualtersklassen im Kreis Soest akzeptiert würden. Der Hinweis auf angemessene Mietkosten von 170,- Euro monatlich sei bezogen auf die Wohnung des Klägers inhaltlich falsch gewesen und im Übrigen unvollständig. Er betreffe nur Wohnungen in Häusern, die älter als 50 Jahre seien. Da im Kreis Soest die Angemessenheit der Wohnkosten im Wesentlichen nach drei Bausaltersstufen bemessen werde, müssten Leistungsempfänger hierauf konkret hingewiesen werden. …

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Erschienen 15. September 2006 auf http://info.folkertjanke.de.

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4. Juli 2008 von Joachim Saupe — Ich habe eine Nachzahlung an die Auer
Wonungsbaugesellschaft 08280/In Höhe von140,41€ Von der Arge habe ich erhalden13,23€ die schreibt mir Angemessen sind 1,15€auf den Quadratmeter kann ich die Kosten voll
von Arge in Höhe von 140,41€ erhalten.


uadratmeter habe ich Volle Kosten erst

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