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Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird weitgehend leer laufen

am 04.04.2008 von http://log.handakte.de/

Bereits vor einigen Tagen hatten wir darüber berichtet, dass am 11.4. der Bundestag in 2. und 3. Lesung über Änderungen im deutschen Urheberrecht entscheiden wird. Konkret geht es darum, dass Rechteinhaber einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Provider bekommen sollen. Dann wäre es der Musikindustrie beispielsweise möglich, unmittelbar von T-Online die Information zu bekommen, wer hinter einer bestimmten IP-Adresse steckt. Unseres Erachtens besteht dann zwar ein Anspruch der Provider auf Herausgabe der Daten. Gleichzeitig ist es den Providern aber verboten, die Daten - die im Sinne der Vorratsdatenspeicherung gespeichert worden sind - herauszugeben. …

Edmund am 10.04.2008 um 09:44 Uhr:

Der Provider ist durch das Urteil vom 11.03.08 Bundesverfassungsgericht 1 BvR 256/08 verpflichtet worden! Die Herausgabe von Daten nur in besonders schweren Fällen für Leib und Leben (Mord-Totschlag-Terror). Die Musikindustrie ist mit diesem Urteil nicht gemeint, eine Urheberrechtsverletzung ist kein Kapitalverbrechen! Was sind das für hohle Köpfe im Bundestags Rechtsausschuss? Geht den Damen & Herren der großen Koalition (SPD CDU/CSU) die Urteilssprechung der höchsten Instanz mal wieder am ***** vorbei? Es ist traurig in welch einer Bananenrepublik wir leben müssen...

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