Zivilrecht: Umgehung des Anwalts durch Gegner ist kein Grund für eine Abmahnung

Hat sich ein Rechtsanwalt gegenüber einer Firma, die gegenüber dem Mandenten des Anwalts einen Zahlungsanspruch geltend macht, als Bevollmächtigter bestellt, so führt dies nicht zu einem Anspruch des Mandanten auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben der Firma direkt an ihn. Die “Umgehung” des Anwalts durch die fordernde Gegenseite stellt keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar.

Der Kläger war von der Beklagten mit einer Forderung konfrontiert worden. Er verweigerte offenbar die Zahlung und schaltete einen Anwalt ein. Obwohl dieser sich gegenüber der Beklagten als Vertreter des Klägers bestellt hatte, versandte die Beklagte weiterhin Zahlungsaufforderungen an den Kläger persönlich. Diese Zahlungsaufforderungen wurden von der Beklagten persönlich sowie im Auftrag der Beklagten von ihrer Prozessbevollmächtigten sowie eines Inkassounternehmens versandt. Das Amtsgericht verurteilte die Beklagte zunächst auf Unterlassung.

In den folgenden Instanzen ver…

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Erschienen 10. März 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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