Zivilrecht, das unbekannte Wesen
am 02.05.2006 von http://lawmylifeandmore.wordpress.com
Bisher hatte ich im Studium am meisten mit Strafrecht zu kämpfen. Seit ich in diesem Semester jedoch Arbeitsrecht, Handelsrecht und Familienrecht als zivilrechtliche Fächer neu dazubekommen habe, kann mich ein strafrechtliches Problem nicht mehr schocken.
So langsam bekomme ich eine Ahnung davon, wie umfangreich das Themenspektrum ist, aus dem die zivilrechtlichen Examensklausuren bestehen können (wobei Gesellschaftsrecht und Erbrecht ja auch noch dazukommen), es bieten sich auch wunderbare Kombinationsmöglichkeiten.
Passenderweise ist auch noch mit dem neuen Examensrecht die Zahl der Klausuren in diesem Bereich auf drei erhöht worden.
Wobei das wahrscheinlich eine gute Entscheidung war, da es wohl die Realitäten im Bezug auf die Anforderungen im späteren Berufsleben realistischer widerspiegelt als die alte Klausurenaufteilung.
Allerdings sollte sich die neue Klausurenaufteilung meiner Meinung nach auch noch mehr im Studienverlauf auswirken. Ich verstehe beispielsweise nicht, warum alle großen Übungen den gleichen Umfang haben.
Mein Vorschlag : Eine Semesterwochenstunde bei der großen Übung im Strafrecht streichen und die Zivilrechtsübung dementsprechend verlängern.
Oder das Strafrecht gleich fakultativ machen und komplett in einen Schwerpunktbereich stecken. Eine einsemestrige Pflichtgrundlagenveranstaltung dazu (für alle Studenten) würde doch völlig reichen.
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