Zivilrecht allgemein: Berechnung von Verzugszinsen ab dem 01.01.2007
am 30.03.2007 von http://www.mkvdp.de/Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2007 bis zum 30.6.2007 beträgt 2,70 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 7,70 Prozentfür einen grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 497 Abs. 1 BGB): 5,20 Prozentfür den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 10,70 ProzentDie für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:vom 1.7.2006 bis 31.12.2006: 1,95 Prozentvom 1.1.2006 bis 30.6.2006: 1,37 Prozentvom 1.7.2005 bis 31.12.2005: 1,17 Prozentvom 1.1.2005 bis 30.6.2005: 1,21 Prozentvom 1.7.2004 bis 31.12.2004: 1,13 Prozentvom …
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…
Basiszinssatz am 30. Juni 2005 unverändert
iuranovit / Durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz – ZinsRÄG wurde die Höhe der gesetzlichen Zinsen ab dem 1. August 2002 neu geregelt. Der gesetzliche Zinssatz bei Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften…
Neuer Basiszinssatz ab 30. Juni 2006
decker.eu / Der Basiszinssatz als Anknüpfungszinssatz für die Verzugszinsenberechnung im Geschäftsverkehr beträgt ab dem 30. Juni 2006 1,97%. Daraus resultiert für den Zeitraum vom 1.7.2006 bis 31.12.2006 ein Verzugszinssatz von 9,97% zwischen Unterneh…
Geldwäscherichtlinien 2002 - 2004
Handakte WebLAWg / Im Jahr 2004 ist das Aufkommen an Verdachtsanzeigen mit 8.062 im Vergleich zum Vorjahr (6.602 Anzeigen) deutlich gestiegen. Berücksichtigt man bei den Jahren 2001 und 2002 die Sonderfaktoren Euro-Bargeldeinführung und Anschläge des 11. September 2…
Neuer Basiszinssatz ab 1. Januar 2008
Anwalt bloggt / Der ab dem 1. Januar 2008 gültige Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2007 (Nr. 242) bekannt gegeben. Hiernach wurde der Basiszinssatz von 3,19% auf 3,23% erhöht. Nach § 247 BGB hat die Deutsche Bundesbank den…
Basiszinssatz
Blickpunkt Recht & Steuern / Mit der Schuldrechtsreform wurde zum Jahresbeginn 2002 der Basiszinssatz eingeführt. Dieser Basiszinssatz ist insbesondere wichtig für die Verzugszinsen, die gemäß § 288 BGB bei Verbrauchern 5 % und bei Unternehmern 8% über…
BGH : bodo Blue Night - Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden, können beide Marken für sich genommen rechtserhaltend benutzt werden.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Besteht eine Übung, zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung mehrere Marken zu verwenden - etwa eine auf das Unternehmen hinweisende Hauptmarke und eine der Kennzeichnung der einzelnen Artikel dienende Zweitmarke -, können beide Mar…
