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Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht

am 06.07.2007 von Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) getreten.Zum 01.07.2007 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nun für die Zeit vom 1.7.2007 bis zum 31.12.2007 3,19 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:- für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 8,19 Prozent- für einen grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag (§ 497 Abs. 1 BGB): 5,69 Prozent- für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 11,19 ProzentDie für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:- - vom 1.1. 2007 bis 30.6.2007: 2,70 Prozent- - vom 1.7.2006 bis 31.12.2006: 1,95 Prozent- - vom 1.1.2006 bis 30.6.2006: 1,37 Prozent- - vom 1.7.2005 bis 31.12.2005: 1,17 Prozent- - vom 1.1.2005 bis 30.6.2005: 1,21 Prozent- - …

Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…

Zivilrecht allgemein: Berechnung von Verzugszinsen ab dem 01.01.2007

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…

Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…

Zivilrecht allgemein: Basiszinssatz ab 1.1.2008 auf 3,32% erhöht

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Zum 01.01.2008 ist der Basiszinssatz erneut erhöht worden und beträgt nu…

Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…

Zivilrecht allgemein: Verzugszinsen ab dem 01.07.2008

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…

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