Zivilrecht allgemein: Achtung: Gesetzliche Pflichtangaben jetzt auch in E-Mails!
am 31.01.2007 von http://www.mkvdp.de/Für Kaufleute, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gilt schon seit längerem die gesetzliche Bestimmung, dass Geschäftsbriefe bestimmte Angaben enthalten müssen, die eine einwandfreie und schnelle Identifizierung im Rechtsverkehr ermöglichen sollen. Bei in einem Register eingetragenen Kapitalgesellschaften sind das z.B. Rechtsform, Sitz, Registergericht des Sitzes, Registernummer, alle Geschäftsführer und ggf. der Vorsitzende des Aufsichtsrates.Das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" vom 10.11.2006 hat nun die Vorgaben einer EU-Richtlinie (2003/58/EG vom 15.07.2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen - ABl. EU Nr. L 221 S. 13) in deutsches Recht umgesetzt, und zwar mit Wirkung vom 01.01.2007.Dabei wurde den jeweiligen Bestimmungen über Angaben auf Geschäftsbriefen jeweils die etwas archaische Formulierung "gleichviel welcher Form" hinzugesetzt. Damit ist gemeint, dass nicht nur schriftlich verkörperte, sondern eben auch elektronische Geschäftskorrespondenz die Pflichtangaben enthalten muss.Die Änderungen gelten freilich nur für die Rechtspersonen, bei denen vorher auch schon die Angabepflicht bestand, nämlich fürden Kaufmann (§ 37a Abs. 1 HGB)die Personengesellschaften - oHG/KG - (§ 125a Abs. 1 Satz 1 HGB)die eingetragene Genossenschaft (§ 25a Abs. 1 GenG)die AG …
Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen I
www.unternehmensjurist.de / ... Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Durch das Gesetz über das ele…
Neue Formvorschriften für geschäftliche eMails
juragebirge.de / Seit Beginn dieses Jahres gelten neue Formvorschriften für den elektronisch geführten, geschäftlichen Schriftverkehr bei einer ganzen Reihe von Unternehmern. Der Gesetzgeber stellt in den Vorschriften der §§ 37a HGB und 125a HGB, 35a GmbH-Geset…
Pflichtangaben von Kaufleuten in E-Mails und auf Internetseiten
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Seit einiger Zeit kursieren in diversen Internetforen die Meldungen, daß Kaufleute nunmehr seit dem 1.1.2007 bestimmte Pflichtangaben in E-Mails anzugeben hätten. Dies ergäbe sich aus einer Änderung der Paragraphen §37a HGB (Handelsgesetzbuch),…
Pflichtangaben in Geschäfts-Mails: Kein Grund zur Panik
Kanzlei Kremer / Mit dem EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) sind zum 01.01.2007 verschiedene handels- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften ergänzt worden, sodass nun klargestellt ist, dass…
Gesetzesänderung: Kaufleute müssen ihre E-Mail Signaturen erweitern
Handakte WebLAWg / Eine zum 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetzesänderung hat bislang wenig Beachtung gefunden. Waren Kaufleute bislang nur verpflichtet, gewisse Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen anzugeben, so gilt diese Regelung seit Jahresbeginn auch für E-Mail…
Thema verfehlt, aber trotzdem von Interesse
Web 2.0 & Recht / Das Thema Notwendige Pflichtangaben bei E-Mail geistert ja im Moment durch die Lande. Um auch hier denkbaren Abmahnwellen frühzeitig Einhalt zu gebieten, erlaube ich mir ein paar kurze Ausführungen dazu in diesem Blog. Ist zwar nicht 100%ig…
