Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 12.05.2011 (VI R 42/10), dass Zivilprozesskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können. Er hat damit seine bisherige Rechtssprechung geändert. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Leistungen der Rechtsschutzversicherungen dabei zu berü…

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Themen: Dav , Anwälte , Anwaltshonorar , Prozesskosten Als Außergewöhnliche Belastung , Prozesskosten Steuerlich Abziehbar , Prozesskosten Steuerlich Abzugsfähig
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 21. Juli 2011 auf http://www.rechthaber.com.

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