Zivilcourage führte zur Verfahrenseinstellung
am 22.02.2007 von strafblog
Ich habe mich für den Mandanten gefreut, als ich heute morgen die Einstellungsnachricht der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung bekam. Der Mann war vor einigen Monaten mit seiner Freundin in einer Karaoke-Bar gewesen und hatte dort friedlich an der Bar gesessen. Auf der Tanzfläche entwickelte sich dann eine Schlägerei zwischen anderen Gästen, in deren Verlauf eine Person zu Boden ging und dann von mehreren anderen Männern massiv geschlagen und getreten wurde. Meinem Mandanten erschien die Situation lebensbedrohlich und er entschloss sich dazu, einzugreifen. Er ging hinein ins Gewühl, drängte einige der Beteiligten zu Seite und versuchte, dem am Boden liegenden, schon einigermaßen malträtierten Mann auf die Füße zu helfen. Dabei wurde er von hinten angegriffen, was ihn dazu veranlasste, mit einer Hand rückwärts in Richtung des Angreifers zu schlagen, ohne sich dabei umzuschauen, weil er ja sein Augenmerk auf den Verletzten richtete. Der ungezielt nach hinten geführte Abwehrschlag traf anscheinend einen Unbeteiligten, der dabei zwei Zähne verlor. Das wiederum trug meinem Mandanten ein Ermittlungsverfahren ein, wobei die anzeigeaufnehmenden Polizeibeamten in ihrem Ermittlungsbericht fairer Weise vermerkten, dass er nach Augenzeugenberichten beherzt und mit großer Zivilcourage helfend eingeschritten war.
Ich habe dazu im Rahmen einer Verteidigungsschrift ergänzend vorgetragen und eine Verfahrenseinstellung angeregt. Dem ist die Staatsanwaltschaft jetzt auch nachgekommen. Der Geschädigte, der bereits zivilrechtliche Schadensersatzansprüche angemeldet hatte, muss sich jetzt überlegen, ob er den Rechtsweg beschreiten will. Die Frage, ob derjenige, der in einer Menschenmenge in der besagten Gefahrensituation ungezielt nach hinten schlägt und dabei den Falschen trifft, für den Schaden haftet, ist sicher ganz interessant und vielleicht nicht ganz einfach zu beantworten. Aber damit muss ich mich als Strafrechtler Gott sei Dank nicht mehr herumschlagen, das machen jetzt die zivilrechtlich tätigen Kollegen.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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