Zitate im Kunst am Bau in Bregenz
am 24.01.2008 von http://archiv.twoday.net/
http://archiv.twoday.net/stories/4639923/
Es sollen dort Zitate des Autors Max Riccabona (1915-1997) angebracht werden. Man wird dabei etwa an die folgenden denken dürfen:
Junge Leute sollen wissen, was passieren kann. Daß jede, so weit als möglich, absolute Demokratie ein anstrebenswertes Ziel ist. Jede Diktatur, auch wenn sie wohlwollend ist, birgt in sich, daß sie auf einmal umschlägt in brutale Verfolgung.
Es gibt kein Ideal, das wert wäre, daß irgendein Mensch auch nur eingesperrt wird.
http://www.bg-gallus.ac.at/vkv/autoren/Riccabona/riccabona.htm
Einige Werke gibt es online:
http://www.uibk.ac.at/brenner-archiv/projekte/riccabona/
Ist der Plan aus urheberrechtlicher Sicht zulässig?
Zunächst ist zu prüfen, ob die in Aussicht genommenen Zitate die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, was bei besonders pointierten Formulierungen nicht auszuschließen ist.
Sind die Zitate urheberrechtlich geschützt, ist die Präsentation zulässig, wenn der Rechteinhaber zustimmt (das könnte durchaus der Fall sein in Bregenz) oder wenn eine Schranke des Urheberrechts es erlaubt.
Gnadenlos gehen vor allem die Rechteinhaber des Komikers Karl Valentin gegen Valentin-Zitate vor:
http://openpr.de/news/152543/Karl-Valentins-Erben-gehen-gegen-Onlinehaendler-vor.html
Kunst ist schön macht aber viel Arbeit. Genau dieses Zitat des national wie auch international bekannten Komikers Karl Valentin wurde nun einem Online-Händler zum Verhängnis, der damit seinen Online-Shop schmücken wollte. Konsequenz: Eine Abmahnung bei einem Streitwert von 15.000 €!
So heißt es unter anderem in der Abmahnung:
Das Zitat Karl Valentins verletzt u.a. die unserer Mandantin (Enkelin des Karl Valentin) allein zustehenden Rechte des Künstlers Karl Valentin zur öffentlichen Zugänglichmachung dieses Texts sowie die persönlichkeitsrechtlichen Befugnisse zur kommerziellen Verwertung seines Namens (Vgl. BGH, Urt. V. 01.12.1999, Az: I ZR 149/97 Marlene Dietrich). Zitate können urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 UrhG darstellen (vgl. …
Zitat von Karl Valentin
Handakte WebLAWg / Ein Mathematik-Professor darf in seinem Vorlesungsskript Zitate des Münchner Komikers Karl Valentin verwenden, wenn diese Zitate dazu dienen, Studenten den...…
ZITATE IM NETZ
LawBlog / Karl Valentin im Internet - das gefiel den Erben des Komikers nur eingeschränkt. Sie gingen gerichtlich gegen einen Unversitätsprofessor vor, der einige längere Zitate in seine online publizierten Skripten eingebaut hatte. Telepolis berichtet au…
Zitatrecht: Der Mathematik-Professor und Karl Valentin
DPMS INFO / Das Institut für Urheber- und Medienrecht berichtet, dass ein Mathematik-Professor aus München ca. vier Seiten aus Werken von Valentin in seinem eigenen Manuskript verwendet hatte, um den Studenten den Zufallsbegriff zu verdeutlichen. Gegen die Ver…
LG München I: Zitatrecht bei urheberrechtlich geschützten Werken im Internet
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG München (Urt. v. 19.01. 2005 - Az.: 21 O 312/05) hatte über das Zitatrecht bei urheberrechtlich geschützten Werken im Internet zu entscheiden.Die Verfügungskläger sind die Erben des bekanntenverstorbenen Münchner Komikers Karl Valentin.…
Zitatrecht im Internet
Handakte WebLAWg / Das LG München (Urt. v. 19.01. 2005 - Az.: 21 O 312/05) hatte über das Zitatrecht bei urheberrechtlich geschützten Werken im Internet zu entscheiden. Der Verfügungsbeklagte ist Professor in München. Im Rahmen seiner Lehrverpflichtung hat er f…
Hanseatisches OLG: Duschverhalten - Zur Zulässigkeit der Wiedergabe von Zitaten bekannter Unterhaltungskünstler in einer Werbeveröffentlichung.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die bloße Verwendung des Namens eines Prominenten in einer Werbeanzeige oder sonstigen Veröffentlichung eines Waren anbietenden Unternehmens stellt noch keine Namensrechtsverletzung im Sinne des § 12 BGB dar (BGH Urteil vom 25.06.1981, GRUR 1…
» Postmortales Persönlichkeitsrecht - Wikipedia
» openPR.de - Pressemitteilung - IT-Recht-Kanzlei - Karl Valentins Erben gehen gegen Onlinehändler vor
Pressemitteilung von IT Recht Kanzlei Karl Valentins Erben gehen gegen Onlinehändler vor
