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LawBlog | 23. August 2010 — Telefonat mit einem Polizisten aus Süddeutschland, der von meinem Mandanten Fotos und Fingerabdrücke will. Aus präventiven Grün…
möge darin umkommen. Wurde mir einmal als alter preußischer Rechtsgrundsatz genannt.
Die biblische Version ist noch etwas strikter: Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um (Jesus Sirach 3, 27, jedenfalls nach der Lutherbibel).
Mir war das wieder eingefallen, als ich die Diskussion beim Kollegen Hoenig gelesen hatte. Dort ging es um einen “Nachruf” eines anderen Kollegen mit dem Grundtenor “selber schuld”.
Wenn ich mal die moralischen Aspekte beiseite lasse, stellt sich die Frage, ob juristisch formuliert die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Mit anderen Worten: Haben sich die Teilnehmer tatsächlich “in Gefahr begeben”?
Ich meine: Nein!
“In Gefahr begeben” bedeutet sich bewusst einer Gefahr auszusetzen, mit dieser zu Rechnen. Für “Normalbürger” waren aber ohne weiteres keine Gefahren ersichtlich.
Ein gewisses Vertrauen in die Veranstalter muss schon bestehen.
Das gilt zumindest öberflächlich betrachtet erst recht in Anbetracht von Absagen in der Vergangenheit aufgrund von Sicherheitsbedenken: In der Vergangenheit bestand der Mut zur Absage. Wenn diesmal etwas unsicher ist, wird der Mut ja wohl wieder vorhanden sein. Wenn es also keine Absage gibt, muss wohl alles sicher sein. Die Überlegung greift natürlich nur bedingt in Anbetracht der Tatsache, dass treibende Kraft für die Absage letztes Jahr örtliche Polizeikräfte waren, die dieses Jahr nicht zuständig waren. Aber das konnte man vorher nur mit intensiver Recherche herausfinden.
Aber natürlich kann und muss man sich in gewissem Maße vorher kundig machen. Das geht aber nur begrenzt. Im Internet finden sich leider nicht alle Informationen. Pläne von Veranstalter sind regelmäßig arg schematisch. Auch Google Maps hat seine Grenzen und nebenbei: Nicht jeder von uns ist zumindest Hobby-Verkehrswissenschaftler.
Auch andere Wege lassen sich nur bedingt einsetzen: Ich hatte bei einer ganz anderen Großveranstaltung eine Anwohnerin vertret…
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. Juli 2010 auf http://www.martin-neldner.de.
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