Zitate in der Berichterstattung

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Die ehemalige Tagessprecherin, Eva Herman, klagte gegen ein Zitat im “Hamburger Abendblatt”. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Journalistin nicht beinträchtigt ist.

Dem Rechtsstreit lag ein Zitat der ehemaligen Tagesschausprecherin aus einer Pressekonferenz aus dem Jahr 2007 zu Grunde, welches ihrer Ansicht nach durch das “Hamburger Abendblatt” falsch wiedergegeben worden sei und sie dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werde. Das Hamburger Abendblatt wurde auf Unterlassung, Richtigstellung und auch Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch genommen. In den Vorinstanzen hatte Eva Herman im Wesentlichen mit ihrem Begehren Erfolg.

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 21.6.2011, Az.: VI ZR 262/09 nun entschieden, dass die beanstandete Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Journalistin nicht beeinträchtige. Der Artike…

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Themen: Zitat , Bgh , Zitate , Unterlassung , Hamburger Abendblatt , Pressekonferenz , Eva Hermann , Geldentschädigung , Richtigstellung , Allgemeinses Persönlichkeitsrecht

Erschienen 9. Juli 2011 auf http://rechtsportlich.net.

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