ZIPPO am Flughafen Berlin

Als ich heute Mittag in Stuttgart meinen Koffer öffnete, den ich am morgen iam Fulghafen Tegel in Berlin vor meinem Flug mit einer Lufthansamaschine aufgegeben hatte, staunte ich nicht schlecht, als ich das Protokoll zur in meiner Abwesenheit durchgeführten Gepäckkontrolle sah. In dem Protokoll heißt es:

“[…] Dabei wurden folgende Gegenstände entnommen, da sie gegen die geltenden Sicherheitsvorschriften verstoßen: 1x Watte und Docht von Zippo. Durch die Öffnung kam es zu keiner Beschädigung.”

Ich hielt mich in Berlin noch für schlau, als ich das Zippo® beim Einchecken aus meiner Hosentasche holte und noch schnell in den Koffer packte.

Denkste! Jetzt ist mein Zippo defekt. Von wegen nicht beschädigt. Die haben mein Feuerzeug funktionslos gemacht.

Warum die sich dazu ermächtigt fühlen, steht hier auf den Webseiten des Luftfahrts Bundesamts (LBA). Osama ist Schuld, dass mein Zippo nicht mehr brennt.

Trotzdem war ich schlauer… die drei Koffer voll Kokain, die ich den Kindern in Stuttgart mitbrachte von Berli…



Quelle: DPMS INFO (11. Juni 2009)

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Themen: Reise , Berlin , LG Berlin , Stuttgart , Verschreibungspflichtige Arzneimittel , Mannesmann , Apotheken , Flug , Koffer , Tegel , Humor , Zippo Flughafen

Erschienen 11. Juni 2009 bei http://oby.de.

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