Zinszahlung durch Arbeitgeber
am 04.10.2006 von http://www.meisen.info
Zinszahlungen des Arbeitgebers auf ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen sind nach Ansicht des Bundesfinanzhofs steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Darlehensgeber zur Zahlung von Zinsausgleichszahlungen, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn anzunehmen. Für die Anwendung der Verwaltungsanweisung (Abschn. 31 Abs. 8 LStR 1993 bis 1996) ist kein Raum.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Mai 2006 - VI R 67/03
Zinszahlung des Arbeitgebers ist Arbeitslohn
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 04.05.2006 - VI R 67/03 Aus einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) geht hervor, dass Zinszahlungen, die ein Arbeitgeber auf ein vom Arbeitnehmer aufgenommenes Darlehen tätigt, steuerpflichtiger Arbeitsloh…
Kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung führt nicht notwendig zu Arbeitslohn
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 22.06.2006 - VI R 21/05 Wie aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgeht, muss eine kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die während der Arbeit…
Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hatte sich in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen. Im ersten Strei…
Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hatte sich in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen. Im ersten Strei…
bürgerliche Arbeitskleidung
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem jetzt veröffentlichten URteil des Bundesfinanzhofs ist die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilligte Überlassung von Kleid…
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen
Blickpunkt Recht & Steuern / Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Die Regelung in Abschnitt 31 Abs. 8 Satz 3 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 1999) binde…
BFH: Die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung, die während der Arbeitszeit zu tragen ist, muss nicht stets zu Arbeitslohn führen
Steuerblog / Mit Urteil vom 22. Juni 2006 VI R 21/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Arbeitnehmer nicht in jedem Fall als Arbeitslohn anzusehen ist. Zwar ist der durch kostenlose oder verbilli…
Arbeitgeber haften auch für Krankenversicherungsbeiträge bei Saisonarbeitern
Rechtblog / Mit Urteil vom 29. August 2006 zur Lohnsteuer (Az.: 6 K 2726/04) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob die vom AG getragenen Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung der ausländischen Saisonarbeitsk…
BFH: Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtanwältin durch den Arbeitgeber ist Arbeitslohn
STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 26.07.2007 - VI R 64/06 Pressemitteilung Nr. 73 des Bundesfinanzhofes (BFH): “Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juli 2007 VI R 64/06 führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer an…
Lohnsteuer auf Überzahlungen
Blickpunkt Recht & Steuern / Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers sind auch dann Arbeitslohn, wenn es an einem Rechtsgrund fehlt. Zurückgezahlter Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd zu berücksichtigen. BUndesfinanzhof,…
Versorgungsanstalt
Blickpunkt Recht & Steuern / Durch die Zahlung des Gegenwerts beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kein Arbeitslohn zu. BFH, Urteil vom 15. Februar 2006 - VI R 9…
Rückzahlung von Arbeitslohn
Blickpunkt Recht & Steuern / Zum Arbeitslohn gehören auch versehentliche Überweisungen des Arbeitgebers, die dieser zurückfordern kann. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen. Zuerst einmal is…
