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Zinsen !

am 08.08.2007 von http://www.recht-blog.com

Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszinsen
Es werden drei Zinshöhen unterschieden:
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Zinssatz (§ 247 BGB)
und dem Verzugszins (§ 288 BGB).
* Der gesetzliche Zinssatz beträgt 4% und gilt, wenn sich aus Vertrag oder Gesetz nichts anderes ergibt.
* Der Verzugszins beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszins.
* Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszins 8 Prozentpunkte über dem Basiszins.
Änderungen zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres
Seit dem 01.05.2000 ist der gesetzliche Zinssatz an die Höhe des Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank geknüpft. Der Basiszinssatz ist der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank (LRG-Satz). Dieser wird grundsätzlich zweimal im Jahr (1. Januar, 1. Juli) an das aktuelle Zinsniveau angepasst.
Berichtet durch Rechtsanwalt Holger Kiefer zu allgemeinen Fragen innerhalb einer Anwaltskanzlei

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Basiszins steigt

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Jährlich zum 01.01. und zum 01.07. wird der Basiszins angepasst. Das ist der Zinssatz, aus dem sich der Verzugszins gemäß § 286 BGB errechnet (für Verbraucher: 5 % über Basiszins, für Unternehmer, 8 % über Basiszins; ehe sich jemand beschwert…

Basiszinssatz

Blickpunkt Recht & Steuern / Mit der Schuldrechtsreform wurde zum Jahresbeginn 2002 der Basiszinssatz eingeführt. Dieser Basiszinssatz ist insbesondere wichtig für die Verzugszinsen, die gemäß § 288 BGB bei Verbrauchern 5 % und bei Unternehmern 8% über…

Basiszinssatz ab 01.07.2005 nur noch 1,17 Prozent

Lichtenrader Notizen / Die Deutsche Bundesbank - informiert über die Senkung des Basizinssatzes ab 01.07.2005 auf 1,17%. Hier die Pressemeldung dazu: Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesan…

Basiszinssatz am 30. Juni 2005 unverändert

iuranovit / Durch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz – ZinsRÄG wurde die Höhe der gesetzlichen Zinsen ab dem 1. August 2002 neu geregelt. Der gesetzliche Zinssatz bei Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften…

Basiszins steigt erneut

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der gesetzliche Basiszins (§ 247 BGB) beträgt ab 01.01.2008 3,32 % und steigt damit erneut (bisher: 3,19 %). Der gesetzliche Verzugszins gegenüber Verbrauchern erhöht sich demzufolge auf 8,32 % (5 Prozentpunkte über Basiszins § 288 I BGB), gege…

Basiszins sinkt

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres wird der Basiszins neu festgelegt, so bestimmt es § 247 BGB. Dieser Zins bildet die Grundlage des gesetzlichen Verzugszinses, der gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszins und gegen…

OLG Hamm: 5 % über Basiszinssatz = 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

www.unternehmensjurist.de / Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 5.4.2005 entschieden, dass die Formulierung 5 % über dem Basiszinssatz im Sinne des Gesetzeswortlautes des § 288 I BGB zu verstehen ist. Demnach hatte der Schuldner in dem konkreten Fall nicht Zinsen in Höhe v…

Basiszinssatz ab 01.01.2005

Handakte WebLAWg / Da der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30.12.2004 2,09 % beträgt, ist er seit dem...…

ZINSSENKUNG

LawBlog / Ab heute gilt ein neuer Basiszinssatz. Er beträgt 1,17 Prozent. Der Basiszins ist Berechnungsgrundlage für den gesetzlichen Verzugszins. Dieser beträgt bei Verbrauchergeschäften immer 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, derzeit also 6,17 P…

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