Inhalt Eines Endzeugnis: Inhalt Zwischenzeugnis maßgebend für Endzeugnis
Handakte WebLAWg | 18. April 2008 — Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dabei muss das Zeugnis min…
Der unsägliche Streit um ein Zeugnis hat manchmal bizarre Züge. Da bekommt die Mitarbeitern ein Zeugnis mit der Note “sehr gut”. Inhalt und Beurteilung alles wunderbar! Angebliche wurde alles im bestehn Einvernehmen geregelt. Nun will Sie, dass a) das Zeugnis neu auf dem Repräsentationsbriefpapier b) ohne Angaben im Adressfeld ausgestellt wird. und … siehe da ! … war die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wohl doch nicht sooooo einvernehmlich, dass man es dem Arbeitgeber nicht noch … wenigestens einmal “zeigen” müsste
LAG Hamm 27. 2. 1997 – 4 Sa 1691/96 – NZA RR 1998, 151 (…) 2. Ein ordnungsgemäßes qualifiziertes Arbeitszeugnis muß sich nach dem Gesetz über die folgenden vier Punkte verhalten, nämlich über die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art des Arbeitsverhältnisses, die Leistungen des Arbeitnehmers und über die Führung des Arbeitnehmers. Das qualifizierte Zeugnis enthält demnach stets die im einfachen Zeugnis enthaltenen Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Bei der Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses hat der Arbeitgeber nicht nur die Zeugnissprache, sondern auch die gebräuchliche Gliederung mit ihren Grundelementen zu beachten, denn diese hat sich inzwischen weitgehend standardisiert (s. dazu LAG Hamm LAGE § 630 BGB Nr. 28).
3. Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach außergerichtlicher oder gerichtlicher Auseinandersetzung über den In…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Juli 2011 auf http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com.
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