Zeugenschutz mit wenig Aufwand: Vorschlag von VorsRiLG Schweckendieck
am 04.11.2006 von http://www.jurabilis.de
Helmut Schweckendieck, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, hat in der ZRP 2006, 231 nach seinem ersten Versuch in NStZ 2002, 408 abermals darauf hingewiesen, dass ein deutlich effektiverer Zeugenschutz durch eine simple Änderung althergebrachter (und nicht von § 200 I StPO gebotener) Traditionen bei der Abfassung der Anklageschrift erreicht werden könnte.
Er weiß zu berichten:Da sich innerhalb geraumer Zeit in der Anklageabfassungspraxis der Berliner Staatsanwaltschaft (von den dargelegten Ausnahmen [in Intensivtäterabteilungen, die ...jurabilis!-Red.] abgesehen) nichts geändert hatte, werden in meiner Kammer seit Sommer 2003 - aktenmäßig unter Hinweis auf NStZ 2002, 408 festgehalten - in den für die Angeklagten bestimmten Anklageschriften die Anschriften der Zeugen geschwärzt, während den Verteidigern ungeschwärzte Anklagen übermittelt werden. Diese Maßnahme ist noch nie von einem der - doch sonst durchaus eher kritischen - Berliner Verteidiger gerügt worden, vielmehr bereits mehrfach ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung gelobt worden, wenn etwa in der Hauptverhandlung der Angeklagte mit einem halben Dutzend Entschuldigungsschreiben für die Kassiererinnen der von ihm überfallenen Supermärkte erscheint, die dann von mir mit noch einigen erläuternden Worten den Zeuginnen überreicht werden. Genau das ist der Sinn meiner Initiative, dass derartige Schreiben nicht plötzlich beim Zeugen im Briefkasten liegen mit der möglichen und sogar nahe liegenden Folge einer erheblichen …
Rabattwerbung: Praktiker verliert vor dem BGH mit 20% auf alles
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Negativer Public Value Test für lokalen Online-Videodienst der BBC
e-comm / Mit dem Public Value Test (PVT) werden in Großbritannien neue Angebote der BBC daraufhin geprüft, ob ihr public value allfällige negative Auswirkungen auf den Markt überwiegt - ob also ein öffentlich-rechtlicher Mehrwert vorliegt (ORF-Generaldir…
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