ZEUGEN UNTER HYPNOSE
Bei der Fahndung nach einem Mörder greift die Polizei in Straelen zu ungewöhnlichen Methoden. So werden Zeugen, die sich so nicht
richtig erinnern können, unter Hypnose vernommen. Das ergibt sich aus dem offiziellen Polizeibericht.
Man kann den Beamten fast dankbar sein, dass sie so etwas veranstalten. Es handelt sich nämlich um eine unzulässige
Vernehmungsmethode. Wie soll der Zeuge denn während seiner Aussage im Zustand eingeschränkter Steuerungsfähigkeit noch überprüfen, ob
er jetzt von einem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen will, weil er sich selbst belasten könnte? Oder es kommt die Sprache
auf einen Angehörigen. Im Zustand der Hypnose wird der Zeuge kaum entscheiden können, dass er nun von seinem
Zeugnisverweigerungsrecht wegen der Verwandtschaft Gebrauch machen will.
Der Bundesgerichtshof hält ja sogar vehement daran fest, dass die wissenschaftlich einigermaßen abgesicherte
Lügendetektoruntersuchung ein völlig untaugliches Mittel im Strafprozess ist. Was soll dann erst für Hypnose gelten?
Interessant wird es spätestens dann, wenn sich aus der Befragung unter Hypnose irgendwelche Ansatzpunkte ergeben, die (wenn auch
vielleicht zufällig) zu neuen Beweisen führen. Dann würde sich mit aller Deutlichkeit - und in neuer Konstellation - die Frage
stellen, ob es nicht längst an der Zeit ist, die “Früchte vom verbotenen Baum” für ungenießbar zu erklären.
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