Zertifizitis ?

Ein Kollege wirbt für seine „mehrfach zertifizierte" Kanzlei und stellt seine Urkunden auch stolz vor. O.K., das Fortbildungszertifikat der BRAK für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung hat er. Interessant ist das zweite (ist zweifach auch oder weniger als mehrfach?) Zertifikat:

Das ***-Zertifizierungsinstitut (nein, nicht DEKRA) verleiht Herrn Rechtsanwalt

xyz

aufgrund seiner nachgewiesenen überdurchschnittlichen Leistungen gemäß § 43 a Abs. VI BRAO den Titel

Zertifizierter Rechtsanwalt

Das Zertifikat besitzt eine Gültigkeitsdauer bis zum 21.o4.2012.

So, so, überdurchschnittliche Leistungen gemäß § 43 a Abs. VI BRAO, dafür den Titel (hört, hört!) Zertifizierter Rechtsanwalt. Dass § 43 a Abs. VI BRAO schlicht lautet:

Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.

... weiß ja nicht jeder. Ob und wie solche „Titel" wettbewerbsrechtlich zu würdigen sind, lassen wir hier mal offen.

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Themen: Rechtsanwalt , Zertifikat , Brak , Brao , Dekra

Erschienen 10. November 2009 auf http://ra-melchior.blog.de.

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