Zersägte Leiche gibt Rätsel auf: Haftbefehle nach 19 Verhandlungstagen aufgehoben
am 25.07.2006 von http://www.strafblog.de
Das liest sich richtig spannend, was faz.net da über den sogenannten Main-Leichen-Prozess berichtet. Am gestrigen 19. Verhandlungstag wurden die Haftbefehle gegen die wegen Mordes angeklagte Ehefrau des Tatopfers und deren mitangeklagten ukrainischen Geliebten überraschend aufgehoben. Es liege kein dringender Tatverdacht gegen die 31-Jährige und deren 6 Jahre älteren Freund mehr vor, begründete der Kammervorsitzende Klaus Drescher die Entscheidung. Es seien auch alternative Tatabläufe zu dem in der Anklage geschilderten Geschehen möglich.
Im April 2005 waren Teile der zerstückelten Leiche des 48-jährigen Ehemannes der Angeklagten aus dem Main gezogen worden. Schnell stellte sich heraus, dass die Ehe unglücklich war und die Ehefrau einen Geliebten hatte. Auf dem Computer des Opfers fand die Polizei den Entwurf eines Schreibens, in welchem dieser anklingen ließ, seine Frau trachte ihm nach dem Leben. Beim Freund der Frau fand die Polizei dasselbe Schlafmittel, mit dem das Opfer anscheinend anlässlich der Tatausführung betäubt worden war. Schließlich fanden sich an einem Klebeband, mit dem ein Sack mit einem Leichenteil verschlossen worden war, gentechnische Spuren der Angeklagten. Das hatte der Staatsanwaltschaft zur Anklage gereicht.
Das Gericht schloss sich jetzt anscheinend der Argumentation der Verteidigung an. Es stehe nicht fest, dass das Tatopfer den Entwurf des auf dem Computer gefundenen Schreibens selbst gefertigt hätte. Dies könnte auch ein Angestellter des Unternehmens gewesen sein. Das beim Freund der Frau gefundene Schlafmittel sei diesem von seinem Arzt verschrieben und nicht etwa heimlich besorgt worden. Die DNA könne auch anderweitig auf das Klebeband geraten sein als bei der Tatausführung. Das Opfer habe selbst auch eine Geliebte gehabt und überdies mit osteuropäischen Geschäftspartnern zu tun gehabt, die wegen der finanziell prekären Situation der Firma des Opfers, das im Import- und Exportgeschäft mit Wellnessprodukten handelte, auch hinter der Tat stehen könnten. Auch gebe es erhebliche Unklarheit über den Tatzeitpunkt und den Tatablauf. Da von den noch zu hörenden Zeugen nichts Wesentliches mehr zu erwarten sei, was zu einer sicheren Überführung der Angeklagten führen könne, sei der Haftbefehl aufzuheben gewesen.
Aus den genannten Gründen wurde auch der Haftbefehl gegen eine dritten Angeklagten, der dem Freund der Ehefrau ein falsches Alibi verschafft haben soll, aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer angekündigt, über die demnächst das OLG Frankfurt entscheiden wird.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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