Zentralrat der Juden vs. Youtube (wieder mal eine Frage der Mitstörerhaftung)

Der Zentralrat der Juden will offensichtlich vor dem LG Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Videoportal youtube vorgehen, weil diese über die dort gezeigten Videos zu "Mittätern an Rassenhass und Diskriminierung" würden. Stein des Anstoßes sei unter anderem ein Video, auf dem ein Porträt des mittlerweile verstorbenen Zentralrats-Präsidenten Paul Spiegel verbrannt wird. Der rechtsradikale Hintergrund dieser Tat werde durch Hakenkreuzsymbole zusätzlich herausgestellt. YouTube habe dieses Video monatelang zur Verfügung gestellt. Die Videoplattform eigne sich damit sehr gut zur Verbreitung von braunem Gedankengut: „Die rechte Szene nutzt Youtube massiv als Plattform“, mahnt der Generalsekretär. Ein wirksames Vorgehen der Betreiber sei hingegen nicht erkennbar. YouTube wies diese Vorwürfe bisher entschieden zurück. Auf einer Veranstaltung mit dem Titel „Laut gegen Nazis“ in Hamburg äußerte sich Google-Sprecher Kay Oberbeck noch dahingehend, dass Google …

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Themen: Forenbetreiber , Praxistipps , User Generated Content , Hamburg , Youtube
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 11. April 2008 auf http://www.rechtzweinull.de.

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