Zentrales Testamentsregister kommt

Auch wenn wir uns nicht unbedingt mit dem Erbrecht ansich beschäftigen, erscheint diese Meldung von beck-aktuell mitteilenswert.

Die Schaffung eines zentralen Testamentsregisters dürfte vielfach aufkommende Unklarheiten, ob der Verstorbene ein Testament errichtet hat, wo dieses liegt und wie er davon Kenntnis hat, wohl in vielen Fällen beseitigen. Notwendig ist dafür freilich, dass derjenige ein Testament errichtet, dieses auch in amtliche Verwahrung gibt. Die Nachlassgerichte, denen die amtliche Verwahrung liegt, werden dann das Bestehen eines Testamentes an das Zentrale Testamentsregister übermitteln. Kommt es zum Erbfall, so können im Idealfall europaweit die Nachlassgerichte prüfen, ob ein Testament errichtet wurde.

Auch Notare übermitteln die Tatsache, dass ein Testament erstellt wurde dem Testamentsregister. Unklarheiten sollten daher nur …

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Themen: Testament , Notar , Testamentsregister
Rechtsgebiet: Erbrecht

Erschienen 7. Dezember 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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