Zensur-Rebell Schälike zieht positive Jahresbilanz
Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike (“Buskeismus.de”) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf Seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:
2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit
„Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.
Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.
Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08 v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07 v. 03.02.10 den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.
Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest
- dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,
- die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,
- die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war, …
» Vollständiger ArtikelThemen: Pressefreiheit , Internet , Abmahnung , Rechtsanwalt , Meinungsfreiheit , Olg Hamburg , Fliegender Gerichtsstand , Einstweilige Verfügung , Bilanz , Landgericht Hamburg , Landgericht Berlin , Daimler AG , Landgericht Köln , Politik , Zensur , Olg München , Pressekammer , Die Lieben Kollegen , Geldentschädigung , Medienmanipulation , Schälike Weihnachtskarte
Rechtsgebiet: Urheberrecht
Erschienen 8. Dezember 2010 auf http://www.kanzleikompa.de.
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Stolpe-Entscheidung − Buskeismus
Das Bundesverfassungsgericht
Schälike Weihnachtskarte - Google-Suche
VI ZR 19/08 - 22.09.2009 - Daimler AG, Jürgen Schrempp vs. Jürgen Grässlin − Buskeismus
Das Bundesverfassungsgericht
BGH: Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal, Urteil v. 03.02.2009 Az. VI ZR 36/07
1. Der Vorwurf der der "Korruption" muss nicht zwangsläufig eine Tatsachenbehauptung darstellen. Die Einstufung eines Vorgangs als strafrechtlich relevanter Tatbestand ist in der Regel zunächst nur als subjektive Beurteilung des Äußernden zu...

