Zeitungszusteller sind sozialversicherungspflichtig
am 03.05.2006 von Recht und Alltag
Findet eine Beschäftigung in einem fremden Betrieb statt und ist der Beschäftigte hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art seiner Arbeit weisungsgebunden, so liegt keine selbständige, sondern eine abhängige Beschäftigung vor. Dies gilt in der Regel für Zeitungszusteller, die daher als Arbeitnehmer anzusehen und für die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in seinem Urteil vom 27.4.2006 (Az.: L 1KR 124/05 – Revision nicht zugelassen).
Im aktuellen Fall stritt die Betreiberin einer Werbeagentur, die Zeitungszusteller beschäftigte, mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Werbeagentur betrachtete die Zeitungszusteller als freie und selbständig tätige Mitarbeiter, für die keine Versicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Die Rentenversicherung forderte dagegen eine Nachzahlung von mehr als 15.000 DM an Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Richter der 2. Instanz gaben der Rentenversicherung recht. Neben dem umfassenden Weisungsrecht der Werbeagentur spreche …
Hessisches LSG: Zeitungszusteller sind sozialversicherungspflichtig
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andreas-buschmann.net / Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung als Ausgleich für eine Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen, ist die Abfindung beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Was aber gilt, wenn der Arbeitnehmer wegen der Beendigung seines Vollzeitarbei…
