Zeitungszeugen-Prozess: Bayern droht Niederlage

Update zu: http://archiv.twoday.net/search?q=zeitungszeugen Via http://www.urheberrecht.org/news/3573/url http://www.sueddeutsche.de/752382/017/2795502/Vorschnelles-Verbot.html In München zweifelte die 21. Zivilkammer die Argumentation des Freistaats an, der sich auf das Urheberrecht beruft. Vor Gericht geht es unter anderem um Faksimiles der NSDAP-Zeitung Völkischer Beobachter vom Frühjahr 1933. Der Freistaat behauptet, dass er die Urheberrechte des damaligen Herausgebers - Adolf Hitler - und die des NS-Verlags Franz Eher hält. Die Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Kaess ließ jedoch durchblicken, dass sie dieses Urheberrecht bereits für erloschen ansieht. Wenn der Freistaat solche Nachdrucke verbieten wolle, solle er entsprechende Gesetze schaffen statt im Urheberrecht "herumzustochern", hieß es. Dieses sei für solche Fragen eine schwierige Rechtsgrundlage. Adolf Hitler, so das Gericht, sei zwar offiziell Herausgeber des Völkischen Beobachters gewesen. Es sei jedoch sehr zweifelhaft, ob er auch als solcher, also schöpferisch tätig gewesen sei. Ob er etwa die Zeit hatte, zu entscheiden, welcher Artikel wo im Blatt erschien. Nur als Herausgeber genannt zu werden, reiche für das Eigentum an den Rechten aber nicht aus, so die Richter. Ähnlich verhalte es sich mit den sogenannten Schriftleitern des NS-Blattes, Alfred Rosenberg und Wilhelm Weiß. Der Freistaat hatte sich vor Gericht auch auf das Schriftleitergesetz von 1933 berufen. Nun ist es schon an sich sehr bemerkenswert, dass Bayern seine Position mit einem NS-Gesetz zu untermauern versucht, welches unter anderem vorschrieb, dass ein Schriftleiter "arisch" zu sein habe. Das Gericht wies den Punkt aber schon deshalb zurück, weil trotz des Gesetzes nicht klar sei, ob es überhaupt eine Rechtsübertragung von Weiß und Rosenberg an den Eher-Ver…

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Themen: Adolf Hitler , Wilhelm

Erschienen 12. März 2009 auf http://archiv.twoday.net/.

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Der Freistaat Bayern droht die Urheberrechte an den NS-Zeitungen Völkischer Beobachter und Der Angriff aus den Jahren bis 1938 zu verlieren. Entsprechend äußerte sich das Landgericht München. Damit wäre der Weg für die umstrittene Zeitschrift Zeitungszeugen frei, die diese Nazi-Zeitungen nachdruckt.