Zeitungszeugen-Prozess: Bayern droht Niederlage
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http://www.sueddeutsche.de/752382/017/2795502/Vorschnelles-Verbot.html In München zweifelte die 21. Zivilkammer die Argumentation des
Freistaats an, der sich auf das Urheberrecht beruft. Vor Gericht geht es unter anderem um Faksimiles der NSDAP-Zeitung Völkischer
Beobachter vom Frühjahr 1933. Der Freistaat behauptet, dass er die Urheberrechte des damaligen Herausgebers - - und die des NS-Verlags Franz Eher hält. Die
Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Kaess ließ jedoch durchblicken, dass sie dieses Urheberrecht bereits für erloschen
ansieht. Wenn der Freistaat solche Nachdrucke verbieten wolle, solle er entsprechende Gesetze schaffen statt im Urheberrecht
"herumzustochern", hieß es. Dieses sei für solche Fragen eine schwierige Rechtsgrundlage. Adolf Hitler, so das Gericht, sei zwar
offiziell Herausgeber des Völkischen Beobachters gewesen. Es sei jedoch sehr zweifelhaft, ob er auch als solcher, also schöpferisch
tätig gewesen sei. Ob er etwa die Zeit hatte, zu entscheiden, welcher Artikel wo im Blatt erschien. Nur als Herausgeber genannt zu
werden, reiche für das Eigentum an den Rechten aber nicht aus, so die Richter. Ähnlich verhalte es sich mit den sogenannten
Schriftleitern des NS-Blattes, Alfred Rosenberg und Weiß. Der Freistaat hatte sich vor Gericht auch auf das Schriftleitergesetz von 1933 berufen. Nun ist es
schon an sich sehr bemerkenswert, dass Bayern seine Position mit einem NS-Gesetz zu untermauern versucht, welches unter anderem
vorschrieb, dass ein Schriftleiter "arisch" zu sein habe. Das Gericht wies den Punkt aber schon deshalb zurück, weil trotz des
Gesetzes nicht klar sei, ob es überhaupt eine Rechtsübertragung von Weiß und Rosenberg an den Eher-Ver…
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