Zeitungsverlag darf über den Comedian “Atze Schröder” nur unter seinem Pseudonym berichten

Die Zivilkammer 27 des LG Berlin untersagt einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian.

Das Gericht bestätigt mit diesem Urteil einen Beschluss vom 18. Januar 2007, mit welchem dem Verlag bereits in einem Eilverfahren die Veröffentlichung des Namens verboten worden war.

Gegen die Entscheidung ist die Berufung zum Kammergericht möglich. (…)

Quelle: LG Berlin vom 28.04.2008

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Themen: Rechtsprechung , Comedian , LG Berlin , Pseudonym

Erschienen 28. April 2008 auf http://log.handakte.de/.

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