Zeitraum des Nachweises der rechtserhaltenden Benutzung

Bestreitet der Inhaber der angegriffenen (zeitlich) jüngeren Marke die rechtserhaltende Benutzung der angreifenden (zeitlich) älteren Marke im Widerspruchsverfahren, stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum dieser die rechtserhaltende Benutzung der (zeitlich) älteren Marke in diesem Fall nachweisen muss. Etwas kompli…

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Themen: Information , Thomas Felchner , Rechtserhaltende Benutzung
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 2. Mai 2011 auf http://www.markenrecht24.de.

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