Zeitarbeit: Die wichtigsten Regelungen des Tarifwerkes iGZ e.V.-DGB

Zeitarbeit:

Die wichtigsten Regelungen des Tarifwerkes des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. und den unterzeichneten Mitgliedsgewerkschaften des DGB für die Zeitarbeitsbranche

1. Eingruppierung

Die Entlohnung richtet sich nach der Entgeltgruppe ausgerichtet an der Qualifikation des Arbeitnehmers. Relevant für die Eingruppierung bei der Einstellung ist, dass der Arbeitnehmer auch tatsächlich die Qualifikation hat.

Entgeltrahmentarifvertrag (Im folgenden ER-TV)

§ 2 ER-TV Eingruppiert wird in die Stammentgeltgruppe, nach tatsächlicher Qualifikation für die im Kundeneinsatz ausgeübte Tätigkeit. Entgeltgruppen ab 01.07.2010- > § 3 ER-TV

§ 5 ER-TV Eine einsatzbezogene Zulage wird nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassungsdauer an denselben Kundenbetrieb, z.B. für die Entgeltgruppe 1- 4 in Höhe € 0,20 gezahlt. Erstmals zu zahlen ist diese nach Ablauf von 14 Monaten ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses

Entgeltarifvertrag (Im folgenden E-TV)

§ 2 E-TV: Es werden in der Zeitarbeit Stundenentgelte gezahlt.

Ab 1.5.2011 West € 7,79 ohne Zulage, ab 1.11.2011 € 7,89 ohne Zulage

Die monatlichen Gehaltstarife auf Basis von 151,67 Stunden im Monat betragen

ab 1.5.2011 West € 1.181,51 ohne Zulage, ab 1.11.2011 € 1.196,68 ohne Zulage

2. Arbeitszeit

Manteltarifvertrag (im folgenden MTV)

Die Tarifvertrag der DGB-Gewerkschaften mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) sehen eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden vor.

§ 3.1. MTV: regelmäßige monatliche Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigte: 151,67 Stunden- 35 Stunden/Woche

Durch eine Zusatzvereinbarung, z. B. im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung, kann davon abgewichen werden.

Für jeden Monat wird eine „individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit“ gebildet:

§ 3.1.2. MTV Individuelle regelmäßige Arbeitszeit pro Monat richtet sich nach Zahl der Arbeitstage:

20 Arbeitstage- 140 Stunden, 21 Arbeitstage 147 Stunden. 22 Arbeitstage 154 Stunden. 23 Arbeitstage 161 Stunden (Entspricht jeweils 7 Std. Tag)

Dies entspricht einer durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 151,67 Stunden (35 Std/Woche * 52 / 12).

§ 3.1.3. MTV : Die monatliche Arbeitszeit wird an die des Entleihers angepasst, d.h. sie richtet sich nach den im jeweiligen Entleiherbetrieb gültigen Regelungen, Anforderungen. Für den Leiharbeitnehmer maßgeblich ist insoweit die Arbeitszeitregelung im Betrieb des Entleihers.

3. Mehrarbeit/Überstunden

kann vom Arbeitgeber angeordnet werden. Dadurch können über Monate Zeitkonten bis zum Maximum aufgebaut werden, wobei jeweils nur der Überstundenzuschlag im jeweiligen Monat an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

§ 4.1. MTV: Mehrarbeit ist die über die regelmäßig monatliche Arbe…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: München , Arbeitszeit , Urlaub , Feiertage , Mtv , Ige , Dgb , Zeitarbeit , Freizeitausgleich , Kündigungsfristen , Überstunden , Mehrarbeit , Ausschlussfristen , Eingruppierung , Arbeitszeitkonto , Zuschläge , Entgelttarifvertrag , Rechtsanwältin Simone Weber , Rain Weber , Nachtarbeit , Arbeitzeitkonto , Entgeltrahmentarifvertrag , Freistellumg , Indivdielle Regelmäßige Arbeitszeit , Jahressonderzahlungen , Manteltarifvertrag , Mehrarbeitzuschläge , Minusstunden , Plusstunden , Regelmäßige Monatliche Arbeitszeit , Sonntage , Tarifwerk Igz E.v.

Erschienen 15. Juni 2011 auf http://conlegi.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Urlaubsrecht: So wird der Mindesturlaub für Teilzeitkräfte berechnet

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 9. Januar 2009 — Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht jedem Arbeitnehmer ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Kalenderjahr zu. Werktage sind all…

BAG: Arbeitszeitkonto und Minusstunden

Andere Ansicht | 30. März 2012 — Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen…

Kürzung von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto

Rechtslupe | 26. März 2012 — Das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber nur mit Minusstunden verrechnen…

BAG 21.06.2011: AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung; Wer den Arbeitnehmer ständig mehr als vereinbart beschäftigt, schuldet di…

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 22. Juni 2011 — 1. Bestimmungen in AGB können den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, wenn sie nicht klar und verständlich sind (§ 307 Ab…

Unwirksame Regelung der Arbeitszeit: 150 Stunden im "monatlichen Durchschnitt"

arbeit-familie.de | 22. Juni 2011 — BAG, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10 Der Arbeitsvertrag enthält folgende Regelung: "Der Angestellte ist ver…

AGB-Kontrolle einer Arbeitszeitregelung

Arbeitsrecht | 24. Juni 2011 — Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, wenn sie nicht klar und ve…

Arbeitsrecht: Ungültige AGB-Regelung über einen monatlichen Durchschnitt von 150 Arbeitsstunden

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 23. Juni 2011 — Enthält ein Formulararbeitsvertrag eine Regelung, nach welcher der Arbeitnehmer durchschnittlich 150 Arbeitsstunden pro Monat l…

Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG

Anwalt bloggt | 15. Januar 2007 — Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ei…

FAQ: aktuelle Fragen ...

Dies und das ... | 17. Mai 2011 — ... von Mandanten: Frage: Wieviel Jahresurlaub steht meinem Mitarbeiter eigentlich zu, wenn es weder eine tarifliche, betriebliche…

Arbeitsfreier Monat durch Teilzeit?

arbeit-familie.de | 18. Februar 2010 — LAG Köln, Urteil vom 23.11.2009, 5 Sa 601/09 "Aus § 8 TzBfG lässt sich kein Anspruch darauf herleiten, die durch die …